Wie groß der Anteil an Unbekümmertheit bei dem Verhalten des Braunauer Neonazi ist, wird das Landesgericht Ried auch im dritten Anlauf vermutlich nicht feststellen können. Er war ja schon im Prozess 2014 eher einsilbig und ziemlich dumpf. Auf die Frage der Richterin, wie er zu den „Vorfällen“ im Dritten Reich stehe, antwortete er: „Keine Ahnung, mir fällt dazu nix ein.”
Auf seinem FB-Profil war ihm – parallel zum Prozess – allerdings einiges eingefallen: „Vom 4. April 2014 bis zum 27. April 2014 soll der Mann, für den die Unschuldsvermutung gilt, mehrere einschlägig bekannte Zitate aus Adolf Hitlers ‚Mein Kampf’ auf seiner Facebook-Seite gepostet haben.” (nachrichten.at)
Diese Verhöhnung hat sich die Staatsanwaltschaft zu Recht nicht gefallen lassen und deshalb neuerlich angeklagt. Am 3. März wird in Ried wieder über seine Wiederbetätigung verhandelt. Ob er’s diesmal kapieren wird?