Braunau/Inn: Scheinbar kapiert er’s nie

Sei­nen letz­ten Auf­tritt vor dem Geschwo­re­nen­ge­richt hat­te er im April 2014. Sechs Mona­te bedingt kas­sier­te er damals für NS-Wie­der­be­tä­ti­gung. Es war nicht der ers­te und bleibt auch nicht der letz­te. Wie die OÖN berich­ten, hat der Staats­an­walt sein Ver­spre­chen erfüllt und das Face­book-Pro­fil des Brau­nau­ers noch ein­mal über­prü­fen lassen.

Wie groß der Anteil an Unbe­küm­mert­heit bei dem Ver­hal­ten des Brau­nau­er Neo­na­zi ist, wird das Lan­des­ge­richt Ried auch im drit­ten Anlauf ver­mut­lich nicht fest­stel­len kön­nen. Er war ja schon im Pro­zess 2014 eher ein­sil­big und ziem­lich dumpf. Auf die Fra­ge der Rich­te­rin, wie er zu den „Vor­fäl­len“ im Drit­ten Reich ste­he, ant­wor­te­te er: „Kei­ne Ahnung, mir fällt dazu nix ein.”

Auf sei­nem FB-Pro­fil war ihm – par­al­lel zum Pro­zess – aller­dings eini­ges ein­ge­fal­len: „Vom 4. April 2014 bis zum 27. April 2014 soll der Mann, für den die Unschulds­ver­mu­tung gilt, meh­re­re ein­schlä­gig bekann­te Zita­te aus Adolf Hit­lers ‚Mein Kampf’ auf sei­ner Face­book-Sei­te gepos­tet haben.” (nachrichten.at)

Die­se Ver­höh­nung hat sich die Staats­an­walt­schaft zu Recht nicht gefal­len las­sen und des­halb neu­er­lich ange­klagt. Am 3. März wird in Ried wie­der über sei­ne Wie­der­be­tä­ti­gung ver­han­delt. Ob er’s dies­mal kapie­ren wird?