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Bregenz: Neonazi mit Whisky

Ver­han­delt wur­de vor dem Bezirks­ge­richt Bre­genz. Der Ange­klag­te (22) ist durch sein Tat­too am Hals zwar als Nazi erkenn­bar, aber es ging nicht um NS-Wie­­der­­be­­tä­­ti­­gung, son­dern dar­um, dass der Schlä­ger­na­zi vor einer Dis­co gleich drei Jugend­li­che mit Trit­ten und Schlä­gen ver­letzt hat. Völ­lig grund­los offen­sicht­lich, wie auch die Zeu­gen vor Gericht beton­ten. Laut „Vor­arl­ber­ger Nachrichten“ […]

20. Jan 2015

Laut „Vor­arl­ber­ger Nach­rich­ten“ sprach der Beschul­dig­te von „viel Whis­ky“ und dass er sich kaum mehr an etwas erin­nern kön­ne. Die Zeu­gen bzw. Opfer konn­ten sich erin­nern: „Kei­ner von ihnen sei vor sei­nen Schlä­gen und Kicks ver­schont geblie­ben. Und er schlug und schlug“ (VN).

Und dann war noch etwas. Ein Zeu­ge erin­ner­te sich auch an den Zuruf des Ange­klag­ten: “Legt euch nicht mit Nazis an!“ und „Was seid ihr für Öster­rei­cher, war­um wehrt ihr euch nicht?“.

Weil die Opfer auch Schmer­zens­geld in der Höhe von jeweils 500 Euro von ihm vor Gericht for­dern, wird der Ange­klag­te, der zuvor die Schil­de­run­gen der Zeu­gen „schwei­gend und regungs­los“ (VN) hin­ge­nom­men hat, unru­hig. Und weil ihn der Rich­ter zu einer Geld­stra­fe von 300 Tag­sät­zen zu je zehn Euro ver­ur­teilt, pro­tes­tiert er: „Eine Frei­heits­stra­fe wäre mir lie­ber. Ich habe kein Geld, wie soll ich das Gan­ze denn bezah­len?“.

Obwohl der Ange­klag­te näm­lich schon eini­ge ein­schlä­gi­ge Vor­stra­fen mit sich her­um­trägt, woll­te ihm der Rich­ter wegen sei­ner auf­rech­ten Beschäf­ti­gung eine unbe­ding­te Haft­stra­fe erspa­ren und brumm­te ihm statt­des­sen die unbe­ding­te Geld­stra­fe auf. Dage­gen mel­de­te der Schlä­ger­na­zi Beru­fung an – er möch­te offen­sicht­lich lie­ber in Haft kommen.