Nur die APA (26.11.14) berichtete in einer Kurzmeldung über den Prozess:
Hitlergruß auf Burschenschaftsfeier: Acht Monate bedingte Haft
KLAGENFURT. Ein 22-Jähriger ist am Mittwoch wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt worden.
Das teilte Gerichtssprecherin Ute Lambauer vom Landesgericht Klagenfurt mit. Der Angeklagte soll bei einer Burschenschaftsfeier die rechte Hand zum Hitlergruß erhoben und sich damit der Wiederbetätigung schuldig gemacht.
Die Geschworenen entschieden, dass die Strafe bedingt auf eine Probezeit von drei Jahren nachgesehen wird. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.