Mehrere Medien melden, dass gegen den Polizisten und freiheitlichen Personalvertreter Paul S.‚ Vorerhebungen zur Durchführung eines Disziplinarverfahrens‘ eingeleitet worden sind. Das ist das Ergebnis der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage von Albert Steinhauser. Auch offene Fraktionswerbung soll nicht mehr so einfach möglich sein.
Paul S. und der private Verein „Freie Exekutivgewerkschaft“ (FEG)
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In den eher spröden Worten des Innenministeriums wird das so umschrieben:
„Künftig wird im Zusammenhang mit der Versorgung von Einsatzkräften durch die Personalvertretung seitens der Landespolizeidirektion Wien darauf hingewirkt werden, dass durch das Erscheinungsbild der handelnden Personen nicht das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben und das Gebot der Unparteilichkeit der Amtsführung geschmälert werden“.
Offenbar war das Problem von Partei-bzw. Fraktionswerbung während Einsätzen der Polizei bisher nur in Wien verbreitet. Wir sind schon gespannt darauf, wie das „Gebot der Unparteilichkeit“ in Zukunft gewährleistet wird.