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Walser fordert Totalreform der Meldestelle NS-Wiederbetätigung

Grü­ne kün­di­gen einen ent­spre­chen­den Antrag für Herbst an. Wien (OTS) — „Wer Neo­na­zis wegen NS-Wie­­der­­be­­tä­­ti­­gung anzeigt, muss sicher sein, von die­sen nicht öffent­lich an den Pran­ger gestellt wer­den zu kön­nen”, zeigt sich der Grü­ne Natio­nal­rats­ab­ge­ord­ne­te Harald Wal­ser empört. Die Wei­ter­ga­be per­sön­li­cher Daten an einen amts­be­kann­ten Neo­na­zi war durch einen Staats­an­walt erfolgt. „So etwas darf künftig […]

7. Aug 2014

Wien (OTS) — „Wer Neo­na­zis wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung anzeigt, muss sicher sein, von die­sen nicht öffent­lich an den Pran­ger gestellt wer­den zu kön­nen”, zeigt sich der Grü­ne Natio­nal­rats­ab­ge­ord­ne­te Harald Wal­ser empört. Die Wei­ter­ga­be per­sön­li­cher Daten an einen amts­be­kann­ten Neo­na­zi war durch einen Staats­an­walt erfolgt. „So etwas darf künf­tig nicht mehr pas­sie­ren, wir for­dern daher eine Total­re­form der Mel­de­stel­le NS-Wie­der­be­tä­ti­gung”, meint Walser.

Der in ers­ter Instanz wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung und schwe­rer gemein­schaft­lich began­ge­ner Kör­per­ver­let­zung ver­ur­teil­te Betrei­ber der Web­site „Alpen-Donau.info” hat­te Daten von zwei Per­so­nen, wel­che der Mel­de­stel­le Infor­ma­tio­nen zukom­men hat­ten las­sen, öffent­lich gemacht. „Durch das inak­zep­ta­ble Ver­hal­ten der Staats­an­walt­schaft Wien ist es zu einer fahr­läs­si­gen Gefähr­dung der Anzei­ger gekom­men. Wir wer­den im Herbst einen Antrag ein­brin­gen, um die Mel­de­stel­le grund­le­gend zu refor­mie­ren”, sagt Walser.

Die Grü­nen wol­len künf­tig im Gesetz eine Klar­stel­lung, dass Mel­dun­gen an die NS-Mel­de­stel­le als ver­trau­li­che Hin­wei­se behan­delt wer­den und nicht als Anzei­gen. Zudem muss die Behör­de ver­pflich­tet wer­den, die Mel­den­den samt kur­zer Begrün­dung dar­über zu infor­mie­ren, ob eine Anzei­ge durch die Behör­de erfolgt ist oder nicht.

„Schließ­lich darf künf­tig — im Gegen­satz zur jet­zi­gen Situa­ti­on — die Nen­nung einer mel­den­den Per­son an die Staats­an­walt­schaft nur dann zuläs­sig sein, wenn die betref­fen­de Per­son auf Nach­fra­ge aus­drück­lich ihre Zustim­mung erklärt”, meint Wal­ser abschließend.

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