Wien (OTS) — „Wer Neonazis wegen NS-Wiederbetätigung anzeigt, muss sicher sein, von diesen nicht öffentlich an den Pranger gestellt werden zu können”, zeigt sich der Grüne Nationalratsabgeordnete Harald Walser empört. Die Weitergabe persönlicher Daten an einen amtsbekannten Neonazi war durch einen Staatsanwalt erfolgt. „So etwas darf künftig nicht mehr passieren, wir fordern daher eine Totalreform der Meldestelle NS-Wiederbetätigung”, meint Walser.
Der in erster Instanz wegen NS-Wiederbetätigung und schwerer gemeinschaftlich begangener Körperverletzung verurteilte Betreiber der Website „Alpen-Donau.info” hatte Daten von zwei Personen, welche der Meldestelle Informationen zukommen hatten lassen, öffentlich gemacht. „Durch das inakzeptable Verhalten der Staatsanwaltschaft Wien ist es zu einer fahrlässigen Gefährdung der Anzeiger gekommen. Wir werden im Herbst einen Antrag einbringen, um die Meldestelle grundlegend zu reformieren”, sagt Walser.
Die Grünen wollen künftig im Gesetz eine Klarstellung, dass Meldungen an die NS-Meldestelle als vertrauliche Hinweise behandelt werden und nicht als Anzeigen. Zudem muss die Behörde verpflichtet werden, die Meldenden samt kurzer Begründung darüber zu informieren, ob eine Anzeige durch die Behörde erfolgt ist oder nicht.
„Schließlich darf künftig — im Gegensatz zur jetzigen Situation — die Nennung einer meldenden Person an die Staatsanwaltschaft nur dann zulässig sein, wenn die betreffende Person auf Nachfrage ausdrücklich ihre Zustimmung erklärt”, meint Walser abschließend.