Der Angeklagte ist jung – zum Zeitpunkt der inkriminierten Nazi-Sprüche im März 2013 war er 20 Jahre alt. Was bringt einen 20-Jährigen dazu, auf der Facebook-Seite von HC Strache, zu posten: „Geile Aussage – bald brennen wieder die Öfen” und „Der Trottel (…) gehört ins KZ.“
In der Verhandlung wurde klar, dass der Angeklagte im März 2013 Grundwehrdiener war. Er hatte am Tag seiner Einträge auf Straches FB-Seite schon sehr früh dienstfrei bekommen und bereits zur Mittagszeit mit anderen Männern, „die von rechter Gesinnung gewesen seien“ (APA), dem Alkohol zugesprochen. Im Lauf des Nachmittags surfte er dann mit dem Handy auf Facebook und entdeckte auf Straches Seite die angeblich gegen Österreich gerichteten Postings, worauf er seine neonazistischen Kommentare abgesondert hatte.
Dass sich der Angeklagte nicht nur auf Straches Facebook-Seite wiederbetätigte, sondern auf seinem eigenem Facebook-Profil auf die Frage, wie er sich am Telefon melde, antwortete „Mit Sieg Heil“, deutet darauf hin, dass seine Nazi-Sprüche nicht einem spontanen Ärger geschuldet sind.
Die Kommentare des Angeklagten wurden jedenfalls bemerkt und angezeigt. Eine Hausdurchsuchung ergab kein weiteres belastendes Material. Vor Gericht rechtfertigte sich der bisher unbescholtene Angeklagte damit, dass er nur andere beleidigen, sich aber nicht wiederbetätigen wollte. War’s ein einmaliger Ausrutscher, fragte der Richter. „Ja, das war’s sicher“, antwortete der Angeklagte. Ergebnis der Beratungen: Freispruch. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Quellen: ORF OÖ (10.6.14) und OÖN (10.6.14).