Ried im Innkreis (OÖ): Nazi-Sprüche aus Ärger?

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Dass Neo­na­zis zumeist nicht die hells­ten Köp­fe sind, ist bekannt. Dass Neo­na­zi-Sprü­che daher fast nie vom Gehirn unter­stützt sind, eben­so. Was bedeu­tet es also straf­recht­lich, wenn ein Ange­klag­ter sagt, er habe sei­ne Nazi-Sprü­che aus Ärger ver­fasst und nicht, weil er sich natio­nal­so­zia­lis­tisch wie­der­be­tä­ti­gen woll­te? Die­se Fra­ge muss­te ges­tern ein Geschwo­re­nen­ge­richt in Ried im Inn­kreis klären.

Der Ange­klag­te ist jung – zum Zeit­punkt der inkri­mi­nier­ten Nazi-Sprü­che im März 2013 war er 20 Jah­re alt. Was bringt einen 20-Jäh­ri­gen dazu, auf Face­book, genau­er auf der Face­book-Sei­te von HC Stra­che, zu pos­ten: “Gei­le Aus­sa­ge – bald bren­nen wie­der die Öfen“ und „Der Trot­tel (….) gehört ins KZ“.

Natür­lich könn­te man auch die Fra­ge stel­len, war­um sol­che oder ähn­li­che Aus­sa­gen immer wie­der auf Stra­ches Face­book-Sei­te fal­len, ob das nicht damit zusam­men­hängt, dass dort mit bestimm­ten Stich­wor­ten Erre­gung geschürt und durch die Pos­te­rIn­nen immer wei­ter gestei­gert wird. Aber die­se Fra­ge wur­de in Ried nicht geklärt.

In der Ver­hand­lung wur­de klar, dass der Ange­klag­te im März 2013 Grund­wehr­die­ner war. Er hat­te am Tag sei­ner Ein­trä­ge auf HC Stra­ches FB-Sei­te schon sehr früh dienst­frei bekom­men und bereits zur Mit­tags­zeit mit ande­ren Män­nern, „die von rech­ter Gesin­nung gewe­sen sei­en“ (APA), dem Alko­hol zuge­spro­chen. Im Lauf des Nach­mit­tags surf­te er dann mit dem Han­dy auf Face­book und ent­deck­te auf HC Stra­ches Sei­te die angeb­lich gegen Öster­reich gerich­te­ten Pos­tings, wor­auf er sei­ne neo­na­zis­ti­schen Kom­men­ta­re absonderte.

Dass sich der Ange­klag­te nicht nur auf Stra­ches Face­book-Sei­te wie­der­be­tä­tigt, weil er sich angeb­lich geär­gert hat (wor­über eigent­lich?), son­dern auf sei­ner eige­nen Face­book-Sei­te auf die Fra­ge, wie er sich am Tele­fon mel­de, ant­wor­tet „Mit Sieg Heil“, deu­tet jeden­falls dar­auf hin, dass sei­ne Nazi-Sprü­che nicht einem spon­ta­nen Ärger geschul­det sind, son­dern irgend­wo zwi­schen Rest­hirn und Peris­tal­tik ent­stan­den sind.

Die Kom­men­ta­re des Ange­klag­ten wur­den jeden­falls bemerkt und ange­zeigt. Eine Haus­durch­su­chung ergab kein wei­te­res belas­ten­des Mate­ri­al. Vor Gericht recht­fer­tig­te sich der bis­her unbe­schol­te­ne Ange­klag­te damit, dass er nur ande­re belei­di­gen, sich aber nicht wie­der­be­tä­ti­gen woll­te. War’s ein ein­ma­li­ger Aus­rut­scher, frag­te der Rich­ter. „Ja, das war’s sicher“, ant­wor­te­te der Ange­klag­te. Ergeb­nis der Bera­tun­gen: Frei­spruch. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. 

Quel­len: ORF und OÖN.