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Graz: Hitler-Gruß bei Alk-Kontrolle

Einer der bei­den Poli­zei­be­am­ten, die im Vor­jahr bei einer Alk-Kon­­­trol­­le den 28-jäh­ri­­gen gelern­ten Werk­zeug­ma­cher mit sei­nem PKW bei Gleis­dorf stopp­ten, beschreibt sei­ne Erin­ne­rung an die Vor­fäl­le damals so: „Wir waren per­plex.“ Der Werk­zeug­ma­cher war auf dem Weg zu sei­ner Freun­din und lan­de­te jetzt wegen der NS-Wie­­der­­be­­tä­­ti­­gung damals vor dem Geschwo­re­nen­ge­richt. Am 13. Okto­ber des Vor­jah­res kontrollierten […]

5. Jun 2014

Am 13. Okto­ber des Vor­jah­res kon­trol­lier­ten die bei­den Poli­zei­be­am­ten den Ange­klag­ten, weil er in Schlan­gen­li­ni­en und mit 1,1 Pro­mil­le unter­wegs war. Das Urteil des Alk-Test­strei­fens war sehr mil­de, denn laut sei­ner Aus­sa­ge hat­te sich der Ange­klag­te „drei Fla­schen Wein in die Vasen gstöllt“.

Die Vase, das ist der Ange­klag­te, war offen­sicht­lich auch auf­nah­me­fä­hig für brau­nen Müll, denn was folg­te, war NS-Wie­der­be­tä­ti­gung. Den Test­strei­fen unter­zeich­ne­te er mit „88“ und sei­nem Namens­kür­zel. Damit kei­ne Zwei­fel über die Bedeu­tung auf­kom­men, rief er noch „Scheiß Aus­län­der“ und ver­ab­schie­de­te sich von den Beam­ten mit dem Hitlergruß.

Am Natio­nal­so­zia­lis­mus, so der Ange­klag­te, schät­ze er das „Zwi­schen­mensch­li­che“: „Damals hat es halt ein Zusam­men­hal­ten gege­ben“ (Öster­reich, 5.6.14), und der Hit­ler habe gut reden kön­nen und über­haupt: die Zuwan­de­rung … Nach län­ge­rem Nach­den­ken kann er die Fra­ge der Rich­te­rin, ob ihm der Hit­ler­gruß leid­tue, doch noch mit „Ja“ beant­wor­ten. Das Urteil der Geschwo­re­nen: schul­dig, ein Jahr bedingt (noch nicht rechtskräftig).

Quel­len: Öster­reich und Klei­ne Zei­tung, 5.6.2014

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