Am 13. Oktober des Vorjahres kontrollierten die beiden Polizeibeamten den Angeklagten, weil er in Schlangenlinien und mit 1,1 Promille unterwegs war. Das Urteil des Alk-Teststreifens war sehr milde, denn laut seiner Aussage hatte sich der Angeklagte „drei Flaschen Wein in die Vasen gstöllt“.
Die Vase, das ist der Angeklagte, war offensichtlich auch aufnahmefähig für braunen Müll, denn was folgte, war NS-Wiederbetätigung. Den Teststreifen unterzeichnete er mit „88“ und seinem Namenskürzel. Damit keine Zweifel über die Bedeutung aufkommen, rief er noch „Scheiß Ausländer“ und verabschiedete sich von den Beamten mit dem Hitlergruß.
Am Nationalsozialismus, so der Angeklagte, schätze er das „Zwischenmenschliche“: „Damals hat es halt ein Zusammenhalten gegeben“ (Österreich, 5.6.14), und der Hitler habe gut reden können und überhaupt: die Zuwanderung … Nach längerem Nachdenken kann er die Frage der Richterin, ob ihm der Hitlergruß leidtue, doch noch mit „Ja“ beantworten. Das Urteil der Geschworenen: schuldig, ein Jahr bedingt (noch nicht rechtskräftig).
Quellen: Österreich und Kleine Zeitung, 5.6.2014