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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 1 Minute

15 Monate teilbedingt für Ex-NVP-Funktionär

Der Ex-Kas­sier der rechts­extre­men Natio­na­len Volks­par­tei (NVP) und des­sen Lebens­ge­fähr­tin stan­den am Monatg vor Gericht. Bei­den wur­den Ver­stö­ße gegen das NS-Ver­bots­ge­setz (§ 3g) ange­las­tet. Ste­fan S. wur­de zu 15 Mona­ten ver­ur­teilt, Ger­trud K. wur­de freigesprochen.

13. Mai 2014

Ange­klagt wur­den die bei­den, weil sie u.a. eine Ver­wal­tungs­stra­fe des Magis­trats Wels nicht akzep­tier­ten und sich dabei natio­nal­so­zia­lis­tisch wie­der­be­tä­tig­ten. In einem Schrei­ben an das Magi­start stand, dass die öster­rei­chi­schen und deut­schen Behör­den „raum­frem­de und ille­ga­le Mäch­te” sei­en und „mei­ne Reichs­zu­ge­hö­rig­keit ermäch­tigt mich, mei­ne Steu­ern an das Deut­sche Reich abzu­füh­ren”. Das Schrei­ben trug wei­ters die Über­schrift „Infor­ma­ti­on Deut­sches Reich” sowie die ent­spre­chen­de Flag­ge und zitier­te Hitler-„Nachfolger” Karl Dönitz. Die absur­de Begrün­dung für das Schrei­ben: Da das Deut­sche Reich nicht auf­ge­hört hat zu bestehen, gel­te noch immer der dama­li­ge Steu­er­satz von 10 % auf Waren und Dienst­leis­tun­gen. Zudem hät­ten die der­zei­ti­gen Amts­trä­ger hät­ten kein Recht, auf Deut­schem Reichs­ge­biet irgend­ei­ner Amts­tä­tig­keit nach­zu­ge­hen. Die Regie­rung sei geset­zes­wid­rig durch die Allier­ten ein­ge­setzt und dür­fe daher kei­ne For­de­run­gen stel­len. K. droh­te Beam­tIn­nen, Rich­te­rIn­nen, Staats­an­wäl­tIn­nen und Poli­ti­ke­rIn­nen, dass das Volks­ge­richt sie mit dem Tod bestra­fe, wenn das Deut­sche Reich sei­ne Regie­rungs­tä­tig­keit wiederaufnehme.

Der Ver­tei­di­ger der Frau beton­te, sei­ne Man­dan­tin habe die Schrift­sät­ze nicht selbst ver­fasst und auf Nach­fra­gen des Rich­ters, „von wel­cher Zeit­epo­che sie spre­che, geriet sie ins Sto­cken, blick­te immer wie­der zu ihrem Freund und ver­wei­ger­te schließ­lich die wei­te­re Aus­sa­ge”, berich­tet der Stan­dard. Die Geschwo­re­nen sahen bei der Frau den Tat­be­stand der Wie­der­be­tä­ti­gung nicht erfüllt, bei ihrem Lebens­ge­fähr­ten aber sehr wohl. Sie fäll­ten ihr Urteil einstimmig.

(Quel­le: derstandard.at)

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Schlagwörter: Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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