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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 1 Minute

15 Monate teilbedingt für Ex-NVP-Funktionär

Der Ex-Kassier der rechtsextremen Nationalen Volkspartei (NVP) und dessen Lebensgefährtin standen am Monatg vor Gericht. Beiden wurden Verstöße gegen das NS-Verbotsgesetz (§ 3g) angelastet. Stefan S. wurde zu 15 Monaten verurteilt, Gertrud K. wurde freigesprochen.

13. Mai 2014

Angeklagt wurden die beiden, weil sie u.a. eine Verwaltungsstrafe des Magistrats Wels nicht akzeptierten und sich dabei nationalsozialistisch wiederbetätigten. In einem Schreiben an das Magistart stand, dass die österreichischen und deutschen Behörden „raumfremde und illegale Mächte“ seien und „meine Reichszugehörigkeit ermächtigt mich, meine Steuern an das Deutsche Reich abzuführen“. Das Schreiben trug weiters die Überschrift „Information Deutsches Reich“ sowie die entsprechende Flagge und zitierte Hitler-„Nachfolger“ Karl Dönitz. Die absurde Begründung für das Schreiben: Da das Deutsche Reich nicht aufgehört hat zu bestehen, gelte noch immer der damalige Steuersatz von 10 % auf Waren und Dienstleistungen. Zudem hätten die derzeitigen Amtsträger hätten kein Recht, auf Deutschem Reichsgebiet irgendeiner Amtstätigkeit nachzugehen. Die Regierung sei gesetzeswidrig durch die Allierten eingesetzt und dürfe daher keine Forderungen stellen. K. drohte BeamtInnen, RichterInnen, StaatsanwältInnen und PolitikerInnen, dass das Volksgericht sie mit dem Tod bestrafe, wenn das Deutsche Reich seine Regierungstätigkeit wiederaufnehme.

Der Verteidiger der Frau betonte, seine Mandantin habe die Schriftsätze nicht selbst verfasst und auf Nachfragen des Richters, „von welcher Zeitepoche sie spreche, geriet sie ins Stocken, blickte immer wieder zu ihrem Freund und verweigerte schließlich die weitere Aussage“, berichtet der Standard. Die Geschworenen sahen bei der Frau den Tatbestand der Wiederbetätigung nicht erfüllt, bei ihrem Lebensgefährten aber sehr wohl. Sie fällten ihr Urteil einstimmig.

(Quelle: derstandard.at)

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Schlagwörter: Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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