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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Objekt 21: Der Mann für’s Grobe vor Gericht

In Wels stand am 22.4. eine Schlüs­sel­fi­gur der Neo­na­zi-Trup­pe Objekt 21 vor Gericht. Der Pro­zess gegen Andre­as P. fand unter Aus­schluss der Öffent­lich­keit und unter stren­gen Sicher­heits­vor­keh­run­gen statt. P. hat bei den Ermitt­lun­gen „abge­legt” – in der Sze­ne gilt er des­halb als Verräter.

22. Apr. 2014

Andre­as P. war ein Urge­stein von Objekt 21. Der Neo­na­zi (28), Söld­ner aus Thü­rin­gen, war in der bun­des­deut­schen Sze­ne weit­ge­hend unauf­fäl­lig und wies die übli­che Kar­rie­re eines Schlä­ger­na­zis auf: ras­sis­tisch moti­vier­te Prü­ge­lei­en, schwe­re Kör­per­ver­let­zung, sodann eine unbe­ding­te Haft­stra­fe, die ihm in der Sze­ne den Sta­tus eines poli­ti­schen Gefan­ge­nen einbrachte.


Mel­dung über Andre­as P.

Nach der Haft tauch­te P. in Ober­ös­ter­reich bei der Kern­trup­pe des spä­te­ren „Objekt 21” (O21) auf. Er ver­brach­te viel Zeit mit Jür­gen W., dem Chef von O21, der für ihn zur wich­tigs­ten Bezugs­per­son wur­de. For­mu­lie­run­gen wie „Es war wie in einer Fami­lie“ und W. ist die „ein­zi­ge Per­son, für die ich alles getan hät­te“ zei­gen das Aus­maß der Abhängigkeit.

P. wird inner­halb des O21 der „Mann fürs Gro­be“, zustän­dig für ziem­lich vie­le Vari­an­ten von Straf­ta­ten. Inner­halb der Neo­na­zi-Trup­pe hat­ten die meis­ten Angst vor P.s Gewalt­be­reit­schaft. P. genoss dabei die vol­le Rücken­de­ckung von Jür­gen W..


Neo­na­zi-Grü­ße an Neo­na­zis in Haft

Anfang Novem­ber 2012 wird P. auf­grund eines inter­na­tio­na­len Haft­be­fehls, aus­ge­stellt von der Staats­an­walt­schaft Wels, in Gotha fest­ge­nom­men und nach Öster­reich aus­ge­lie­fert. Sei­ne „Lebens­beich­te“, von der der Rich­ter auch in der Urteils­be­grün­dung spricht, trägt erheb­lich dazu bei, dass die Straf­ta­ten, aber auch die Struk­tu­ren und Netz­wer­ke von O21 erhellt wer­den können.

Für P., der in Deutsch­land Frau und Kind hat, wird das Leben in der Haft jedoch nicht siche­rer. Über einen Anwalts­ge­hil­fen wur­den ein finan­zi­el­les Zucker­brot und anwalt­li­che Unter­stüt­zung an ihn her­an­ge­tra­gen, wenn er sei­ne Aus­sa­gen ändert. Dro­hun­gen mit der Peit­sche, sprich mas­si­ve exis­ten­ti­el­le Ein­schüch­te­rungs­ver­su­che, fol­gen und füh­ren zu den schon erwähn­ten Sicher­heits­vor­keh­run­gen bei den Prozessterminen.

Wel­che Maß­nah­men zum Schutz von P. inner­halb der Jus­tiz­an­stal­ten ergrif­fen wur­den, ist unbe­kannt. Sicher ist, dass sie eben­so not­wen­dig sind wie ein Plan, der P. nach der Haft den Aus­stieg aus der Neo­na­zi-Sze­ne und ihm und sei­ner Fami­lie ein neu­es Leben ermög­li­chen soll­te. Das rela­tiv mil­de Urteil, eine unbe­ding­te Haft­stra­fe von drei Jah­ren, neun Mona­ten und zwei Wochen (noch nicht rechts­kräf­tig) deu­tet dar­auf hin, dass das Geschwo­re­nen­ge­richt P. die­se Chan­ce zubil­li­gen will.

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Schlagwörter: Körperverletzung | Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Objekt 21 | Rassismus/Antimuslimischer Rassismus | Weite Welt

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