Es war nicht nur die NS-Devotionalien, die zu der Anklage wegen NS-Wiederbetätigung geführt hatten. Zur Einvernahme bei der Polizei war der Angeklagte in einem T‑Shirt erschienen, das die am Unterarm eintätowierte „88“ nicht verhüllte. „Ich war ja so dumm!“, erklärte er dem Gericht. Er habe einen „harten Hund“ markieren wollen und sei so in die Szene hineingerutscht. In welche Szene genau? Darüber gab es keine näheren Angaben. Der Angeklagte, der sich vor Gericht sichtlich um Distanz zu seiner Vergangenheit bemühte, wurde zu zehn Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 7.200 Euro verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: Tiroler Tageszeitung (13.3.14)