Innsbruck: 88 am Unterarm, Nazi-Ramsch in der Wohnung

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Es war ein klas­si­scher Zufalls­fund. Auf der Suche nach Dro­gen war die Poli­zei auf den 23-jäh­ri­gen Ober­län­der gesto­ßen. Die Dro­gen­fahn­der führ­ten eine Haus­durch­su­chung durch, fan­den aller­dings kei­ne Dro­gen, dafür aber etli­chen Nazi-Ramsch. Wegen des Ver­dach­tes der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung muss­te sich der Ober­län­der ges­tern vor einem Inns­bru­cker Geschwo­re­nen­ge­richt verantworten.

Es war nicht nur der Nazi-Ramsch, der zu der Ankla­ge wegen NS- Wie­der­be­tä­ti­gung geführt hat­te. Zur Ein­ver­nah­me bei der Poli­zei war der Ange­klag­te in einem T‑Shirt erschie­nen, das die am Unter­arm ein­tä­to­wier­te „88“ nicht ver­hüll­te. „Ich war ja so dumm!“, erklär­te er dem Gericht dazu. Er habe einen „har­ten Hund“ mar­kie­ren wol­len und sei so in die Sze­ne hin­ein­ge­rutscht. In wel­che Sze­ne genau? Dar­über gab es kei­ne nähe­ren Anga­ben. Der Ange­klag­te, der sich vor Gericht sicht­lich um Distanz zu sei­ner Ver­gan­gen­heit bemüh­te, wur­de zu zehn Mona­ten beding­ter Haft und einer Geld­stra­fe von 7.200 Euro ver­ur­teilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quel­le: Tiro­ler Tageszeitung