Klagenfurt: Urteil nach Nazi-Parolen in Disco

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Bis­her hat nur die „Kärnt­ner Tages­zei­tung“ in ihrer Print-Aus­ga­be vom 20.11.13 dar­über berich­tet, dass sich in Kla­gen­furt ges­tern ein 26-jäh­ri­ger Früh­pen­sio­nist vor einem Geschwo­re­nen­ge­richt wegen des Ver­dachts der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung ver­ant­wor­ten muss­te. Er war in einer Dis­co durch Nazi-Paro­len wie „Heil Hit­ler“ und „Sieg Heil“ ein­schlä­gig aufgefallen.

Der Ange­klag­te ver­schwieg sich auch vor Gericht nicht und lie­fer­te den vor Gericht nicht gera­de stra­te­gisch güns­ti­gen Satz ab: „Ich mag kei­ne Aus­län­der und kei­ne Sozi­al­schma­rot­zer”. Dass er Nazi-Paro­len geru­fen habe, bestritt der Früh­pen­sio­nist aller­dings und mein­te, er habe sich mit „Heil, Heil“ verabschiedet.

Der Ver­fas­sungs­schutz hielt aller­dings in sei­ner Woh­nung Nach­schau und fand ein Hit­ler-Bild und eine Reichs­kriegs­flag­ge. Ob wei­te­res Mate­ri­al gefun­den wur­de, geht aus dem Bericht nicht her­vor. Angeb­lich han­delt es sich bei dem Ange­klag­ten um einen Ein­zel­gän­ger, der kei­ner Grup­pie­rung angehört.

Die Geschwo­re­nen folg­ten der Recht­fer­ti­gung des Ange­klag­ten nicht und urteil­ten, dass es sich um NS-Wie­der­be­tä­ti­gung gehan­delt habe. Im Straf­maß von 16 Mona­ten bedingt wur­de auch eine älte­re Stra­fe, die wegen eines Sucht­mit­tel­de­likts aus­ge­spro­chen wur­de, berück­sich­tigt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(Quel­le: Kärnt­ner Tages­zei­tung, 20.11.2013)