Wien (OTS) — „Das Urteil im Welser Neonazi-Prozess ist ein wichtiges und klares Zeichen gegen nationalsozialistische Wiederbetätigung in Österreich”, zeigt sich der Grüne Nationalratsabgeordnete Harald Walser erfreut über das eindeutige Signal, das vom gestrigen Urteil gegen die sieben Mitglieder des Vereins „Objekt 21” ausgeht. Walser verweist darauf, dass es aber leider auch gegenteilige Botschaften gibt: „Es ist wohl leider kein Zufall, dass der 3. Nationalratspräsident Norbert Hofer am selben Tag, an dem die politisch interessierte Öffentlichkeit gespannt auf das Urteil aus Wels gewartet hat, genau diesen Paragraphen 3 g des NS-Verbotsgesetzes infrage stellt.”
Das Signal aus Wels ist für den Grünen Abgeordneten nicht ausreichend. Er verweist darauf, dass es extrem lange gedauert hat, bis es zum Prozess gekommen ist: „Schon im Jahr 2009 ist die Gruppe bei einer Polizeikontrolle aufgeflogen, die Polizei hat Nazi-Devotionalien und verbotenen Waffen gefunden. In den über vier Jahren bis zum Urteil passierten schwere Straftaten durch die gestern nicht rechtskräftig Verurteilten, einiges hätte durch eine schnellere Vorgangsweise wohl verhindert werden können.”
Walser verweist auch darauf, dass bis zu 200 Personen als Mitglieder des Vereins „Objekt 21” gelten und dass ExpertInnen davon ausgehen, dass wesentlich mehr als die sieben Verurteilten als „Führungskader” der kriminellen rechtsextremen Organisation anzusehen sind: „Das Urteil kann daher nur ein erster Schritt sein.”