Maria Rain (Ktn): Ein blauer Vizebürgermeister vor Gericht

Der Vize­bürg­er­meis­ter der Kärnt­ner Gemeinde Maria Rain, Andreas Mikl (FPÖ), musste sich am 21.10. vor Gericht wegen Miss­brauchs der Amts­ge­walt und Bestech­lichkeit ver­ant­worten. Der blaue Lokalpoli­tik­er hat­te laut Anklage ver­sucht, eine Zivil­tech­niker­fir­ma, die auch für die Gemeinde tätig war, für seine pri­vat­en Inter­essen einzuspannen.

„Ich bin unschuldig“, erk­lärte Mikl noch vor der Ver­hand­lung am Lan­des­gericht Kla­gen­furt, „das wird sich vor Gericht zeigen“ (Kleine Zeitung, 19.10.13). Das Gericht sah das aber anders.

Die Kor­rup­tion­sstaat­san­waltschaft, die die Anklage ver­trat, warf dem blauen Vize­bürg­er­meis­ter fol­gen­des vor: Mikl hat eine Zivil­tech­nikfir­ma, die auch für die Gemeinde tätig war, mit der Erstel­lung eines Gutacht­ens zur Umwid­mung eines Grund­stücks in Bauland beauf­tragt: „Da die Pläne nach Auskun­ft eines Fir­men­vertreters mas­siv öffentlichen Inter­essen wider­sprochen” hät­ten und „poli­tis­ch­er Druck aus­geübt wor­den sei, legten die Zivil­tech­niker im Feber 2012 den Auf­trag zurück” (Kleine Zeitung, 19.10.2013). Die Rech­nung, die die Fir­ma für die geleis­tete Arbeit stellte, wollte Mikl so nicht zahlen. Er schlug der Fir­ma vor, auf zwei Drit­tel des Hon­o­rars zu verzicht­en, dafür sollte sie weit­er­hin Aufträge von der Gemeinde erhal­ten. Das Unternehmen been­dete die Zusam­me­nar­beit mit der Gemeinde, Mikl erhielt dafür eine Anklage wegen Bestechlichkeit.

Die Anklage wegen Amtsmiss­brauchs erhielt er, weil er danach im Namen der Gemeinde einen Sachver­ständi­gen beauf­tragt haben soll, den Pla­nungsen­twurf für das Grund­stück so zu gestal­ten, dass dadurch auch seine pri­vat­en Inter­essen berück­sichtigt wor­den wären. Mikl bestritt den Auf­trag als Vize­bürg­er­meis­ter erteilt zu haben. Der Sachver­ständi­ge, der als Zeuge ein­ver­nom­men wurde, hielt dage­gen: „Er ist als Vize­bürg­er­meis­ter nach ein­er Amt­shand­lung an mich herange­treten”, sagte der Zeuge. „Daher und weil er von der Gemeinde bezahlt wird, habe er keine Rech­nung gestellt.“ (Kleine Zeitung, 22.10.13)

Der Schöf­fense­n­at fol­gte den Zeu­ge­naus­sagen und verurteilte den blauen Vize­bürg­er­meis­ter zu 18 Monat­en bed­ingt. Mikl ließ offen, ob er als Poli­tik­er weit­er­ma­chen will und erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.