„Ich bin unschuldig“, erklärte Mikl noch vor der Verhandlung am Landesgericht Klagenfurt, „das wird sich vor Gericht zeigen“ (Kleine Zeitung, 19.10.13). Das Gericht sah das aber anders.
Die Korruptionsstaatsanwaltschaft, die die Anklage vertrat, warf dem blauen Vizebürgermeister folgendes vor: Mikl hat eine Ziviltechnikfirma, die auch für die Gemeinde tätig war, mit der Erstellung eines Gutachtens zur Umwidmung eines Grundstücks in Bauland beauftragt: „Da die Pläne nach Auskunft eines Firmenvertreters massiv öffentlichen Interessen widersprochen” hätten und „politischer Druck ausgeübt worden sei, legten die Ziviltechniker im Feber 2012 den Auftrag zurück” (Kleine Zeitung, 19.10.2013). Die Rechnung, die die Firma für die geleistete Arbeit stellte, wollte Mikl so nicht zahlen. Er schlug der Firma vor, auf zwei Drittel des Honorars zu verzichten, dafür sollte sie weiterhin Aufträge von der Gemeinde erhalten. Das Unternehmen beendete die Zusammenarbeit mit der Gemeinde, Mikl erhielt dafür eine Anklage wegen Bestechlichkeit.
Die Anklage wegen Amtsmissbrauchs erhielt er, weil er danach im Namen der Gemeinde einen Sachverständigen beauftragt haben soll, den Planungsentwurf für das Grundstück so zu gestalten, dass dadurch auch seine privaten Interessen berücksichtigt worden wären. Mikl bestritt den Auftrag als Vizebürgermeister erteilt zu haben. Der Sachverständige, der als Zeuge einvernommen wurde, hielt dagegen: „Er ist als Vizebürgermeister nach einer Amtshandlung an mich herangetreten”, sagte der Zeuge. „Daher und weil er von der Gemeinde bezahlt wird, habe er keine Rechnung gestellt.“ (Kleine Zeitung, 22.10.13)
Der Schöffensenat folgte den Zeugenaussagen und verurteilte den blauen Vizebürgermeister zu 18 Monaten bedingt. Mikl ließ offen, ob er als Politiker weitermachen will und erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.