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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Maria Rain (Ktn): Ein blauer Vizebürgermeister vor Gericht

Der Vize­bür­ger­meis­ter der Kärnt­ner Gemein­de Maria Rain, Andre­as Mikl (FPÖ), muss­te sich am 21.10. vor Gericht wegen Miss­brauchs der Amts­ge­walt und Bestech­lich­keit ver­ant­wor­ten. Der blaue Lokal­po­li­ti­ker hat­te laut Ankla­ge ver­sucht, eine Zivil­tech­nik­erfir­ma, die auch für die Gemein­de tätig war, für sei­ne pri­va­ten Inter­es­sen einzuspannen.

28. Okt. 2013

„Ich bin unschul­dig“, erklär­te Mikl noch vor der Ver­hand­lung am Lan­des­ge­richt Kla­gen­furt, „das wird sich vor Gericht zei­gen“ (Klei­ne Zei­tung, 19.10.13). Das Gericht sah das aber anders.

Die Kor­rup­ti­ons­staats­an­walt­schaft, die die Ankla­ge ver­trat, warf dem blau­en Vize­bür­ger­meis­ter fol­gen­des vor: Mikl hat eine Zivil­tech­nik­fir­ma, die auch für die Gemein­de tätig war, mit der Erstel­lung eines Gut­ach­tens zur Umwid­mung eines Grund­stücks in Bau­land beauf­tragt: „Da die Plä­ne nach Aus­kunft eines Fir­men­ver­tre­ters mas­siv öffent­li­chen Inter­es­sen wider­spro­chen” hät­ten und „poli­ti­scher Druck aus­ge­übt wor­den sei, leg­ten die Zivil­tech­ni­ker im Feber 2012 den Auf­trag zurück” (Klei­ne Zei­tung, 19.10.2013). Die Rech­nung, die die Fir­ma für die geleis­te­te Arbeit stell­te, woll­te Mikl so nicht zah­len. Er schlug der Fir­ma vor, auf zwei Drit­tel des Hono­rars zu ver­zich­ten, dafür soll­te sie wei­ter­hin Auf­trä­ge von der Gemein­de erhal­ten. Das Unter­neh­men been­de­te die Zusam­men­ar­beit mit der Gemein­de, Mikl erhielt dafür eine Ankla­ge wegen Bestechlichkeit.

Die Ankla­ge wegen Amts­miss­brauchs erhielt er, weil er danach im Namen der Gemein­de einen Sach­ver­stän­di­gen beauf­tragt haben soll, den Pla­nungs­ent­wurf für das Grund­stück so zu gestal­ten, dass dadurch auch sei­ne pri­va­ten Inter­es­sen berück­sich­tigt wor­den wären. Mikl bestritt den Auf­trag als Vize­bür­ger­meis­ter erteilt zu haben. Der Sach­ver­stän­di­ge, der als Zeu­ge ein­ver­nom­men wur­de, hielt dage­gen: „Er ist als Vize­bür­ger­meis­ter nach einer Amts­hand­lung an mich her­an­ge­tre­ten”, sag­te der Zeu­ge. „Daher und weil er von der Gemein­de bezahlt wird, habe er kei­ne Rech­nung gestellt.“ (Klei­ne Zei­tung, 22.10.13)

Der Schöf­fen­se­nat folg­te den Zeu­gen­aus­sa­gen und ver­ur­teil­te den blau­en Vize­bür­ger­meis­ter zu 18 Mona­ten bedingt. Mikl ließ offen, ob er als Poli­ti­ker wei­ter­ma­chen will und erbat sich drei Tage Bedenk­zeit. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.

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Schlagwörter: FPÖ | Kärnten/Koroška | Klage

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