Nach der versuchten Brandstiftung im Jänner versuchten die Behörden zunächst, politische Motive für die Tat herunterzuspielen. Obwohl die Polizei bei der Einvernahme des älteren Haupttäters feststellte, dass seine „Erscheinung auf eine rechtsextreme Einstellung schließen lasse“ (Kurier, 30.1.2013), wurde massiv abgewiegelt. Es gebe keine Hinweise, dass die Tat von langer Hand geplant worden sei bzw. dass hinter der Tat eine rechtsextreme Organisation stehe. Das wurde auch nicht behauptet.
Klar war aber, dass Thomas H., der Ersttäter mit dem rechtsextremen Erscheinungsbild (Hakenkreuz-Tattoo), mit dem neonazistischen Grüppchen „Nationale Aktion Vorarlberg“ in Verbindung stand. Auch sein Facebook-Konto trug eindeutige Hinweise auf seine rechtsextreme Einstellung.
Der Richter ließ weder bei der Befragung noch bei der Urteilsbegründung Zweifel an der politischen Einstellung von Thomas H. aufkommen („Das Motiv war klar“), obwohl dieser eine rechtsextreme Einstellung abzuleugnen versuchte. Mit der Erklärung, das sei lange vorbei, kam er aber nicht durch: „Ein Wohnungskollege bezeichnete Sie sehr wohl als ausländerfeindlich. Sie verwendeten ‚88‘ – also das Geheimzeichen für ‚Heil Hitler‘ – in Ihrer E‑Mail-Adresse und ein Zeuge hat gehört, wie Sie sich daran störten, dass Asylanten in das Heim einzogen“ (Vorarlberger Nachrichten, 9.10.13) , entgegnete der Richter. Von seiner heimischen Blasmusikkapelle war Thomas H. verwarnt worden, weil er mit einem „Blood & Honour“-T-Shirt aufmarschiert war.
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Apropos Blood & Honour! Der Richter ließ kurzfristig mit einer Bemerkung aufhorchen, wonach auch Uwe V., einer der „Blood & Honour“-Chefs in Vorarlberg, bei der Geburtstagsparty gewesen sei, von der die beiden Täter losgezogen waren, um den Brandsatz zu werfen. Im Gespräch mit dem „Standard“ dementierte er dann allerdings: „Da habe ich mich geirrt, V. wurde nur als Zeuge einvernommen“, die Party sei keine Rekrutierungsveranstaltung von „Blood & Honour“ die Aktion nicht von Neonazis geplant gewesen.
Hat jemand eine geplante Neonazi-Aktion behauptet? Reicht es nicht schon aus, dass der Täter in enger Beziehung mit rechtsextremen Gruppen stand, selbst rechtsextrem war bzw. ist und den Brandsatz offensichtlich deshalb gebastelt hat, weil er so seinen Hass auf Ausländer abreagieren wollte? Bei der Geburtstagsparty, so die Gerüchte aus dem Ort, seien auch noch andere rechte Kameraden gewesen. Warum die Behörden so viel Energie darauf verwenden, das politische Umfeld von Thomas H. herunterzuspielen, ist unverständlich.
Das Gericht verurteilte die beiden Angeklagten jedenfalls wegen versuchter Brandstiftung zu zwölf bzw. sieben Monaten bedingter Haftstrafe und unbedingten Geldstrafen in der Höhe von 7.200 bzw. 4.500 Euro. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.