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Feldkirch/Zwischenwasser: Rechtsextremes Motiv für Brandstiftung

Ende Jän­ner 2013 wur­de auf das Heim für Asyl­wer­be­rIn­nen in Bat­schuns ein Brand­an­schlag ver­übt. Der jün­ge­re der bei­den Täter mel­de­te sich bei der Poli­zei mit einem Geständ­nis, die Tat wur­de von der Poli­zei als „spon­ta­ne Akti­on unter Alko­hol­ein­fluss“ bezeich­net. Bei der Ver­hand­lung am 8.10.13 am Lan­des­ge­richt Feld­kirch wegen ver­such­ter Brand­stif­tung wur­de das Motiv etwas klarer. […]

10. Okt 2013

Nach der ver­such­ten Brand­stif­tung im Jän­ner ver­such­ten die Behör­den zunächst, poli­ti­sche Moti­ve für die Tat her­un­ter­zu­spie­len. Obwohl die Poli­zei bei der Ein­ver­nah­me des älte­ren Haupt­tä­ters fest­stell­te, dass sei­ne „Erschei­nung auf eine rechts­extre­me Ein­stel­lung schlie­ßen las­se“ (Kurier, 30.1.2013), wur­de mas­siv abge­wie­gelt. Es gebe kei­ne Hin­wei­se, dass die Tat von lan­ger Hand geplant wor­den sei bzw. dass hin­ter der Tat eine rechts­extre­me Orga­ni­sa­ti­on ste­he. Das wur­de auch nicht behauptet.

Klar war aber, dass Tho­mas H., der Erst­tä­ter mit dem rechts­extre­men Erschei­nungs­bild (Haken­kreuz-Tat­too), mit dem neo­na­zis­ti­schen Grüpp­chen „Natio­na­le Akti­on Vor­arl­berg“ in Ver­bin­dung stand. Auch sein Face­book-Kon­to trug ein­deu­ti­ge Hin­wei­se auf sei­ne rechts­extre­me Einstellung.

Der Rich­ter ließ weder bei der Befra­gung noch bei der Urteils­be­grün­dung Zwei­fel an der poli­ti­schen Ein­stel­lung von Tho­mas H. auf­kom­men („Das Motiv war klar“), obwohl die­ser eine rechts­extre­me Ein­stel­lung abzu­leug­nen ver­such­te. Mit der Erklä­rung, das sei lan­ge vor­bei, kam er aber nicht durch: „Ein Woh­nungs­kol­le­ge bezeich­ne­te Sie sehr wohl als aus­län­der­feind­lich. Sie ver­wen­de­ten ‚88‘ – also das Geheim­zei­chen für ‚Heil Hit­ler‘ – in Ihrer E‑Mail-Adres­se und ein Zeu­ge hat gehört, wie Sie sich dar­an stör­ten, dass Asy­lan­ten in das Heim ein­zo­gen“ (Vor­arl­ber­ger Nach­rich­ten, 9.10.13) , ent­geg­ne­te der Rich­ter. Von sei­ner hei­mi­schen Blas­mu­sik­ka­pel­le war Tho­mas H. ver­warnt wor­den, weil er mit einem „Blood & Honour“-T-Shirt auf­mar­schiert war.


Bild­quel­le: vol.at

Apro­pos Blood & Honour! Der Rich­ter ließ kurz­fris­tig mit einer Bemer­kung auf­hor­chen, wonach auch Uwe V., einer der „Blood & Honour“-Chefs in Vor­arl­berg, bei der Geburts­tags­par­ty gewe­sen sei, von der die bei­den Täter los­ge­zo­gen waren, um den Brand­satz zu wer­fen. Im Gespräch mit dem „Stan­dard“ demen­tier­te er dann aller­dings: „Da habe ich mich geirrt, V. wur­de nur als Zeu­ge ein­ver­nom­men“, die Par­ty sei kei­ne Rekru­tie­rungs­ver­an­stal­tung von „Blood & Honour“ die Akti­on nicht von Neo­na­zis geplant gewesen.

Hat jemand eine geplan­te Neo­na­zi-Akti­on behaup­tet? Reicht es nicht schon aus, dass der Täter in enger Bezie­hung mit rechts­extre­men Grup­pen stand, selbst rechts­extrem war bzw. ist und den Brand­satz offen­sicht­lich des­halb gebas­telt hat, weil er so sei­nen Hass auf Aus­län­der abre­agie­ren woll­te? Bei der Geburts­tags­par­ty, so die Gerüch­te aus dem Ort, sei­en auch noch ande­re rech­te Kame­ra­den gewe­sen. War­um die Behör­den so viel Ener­gie dar­auf ver­wen­den, das poli­ti­sche Umfeld von Tho­mas H. her­un­ter­zu­spie­len, ist unverständlich.

Das Gericht ver­ur­teil­te die bei­den Ange­klag­ten jeden­falls wegen ver­such­ter Brand­stif­tung zu zwölf bzw. sie­ben Mona­ten beding­ter Haft­stra­fe und unbe­ding­ten Geld­stra­fen in der Höhe von 7.200 bzw. 4.500 Euro. Die Urtei­le sind noch nicht rechtskräftig.