Feldkirch/Zwischenwasser: Rechtsextremes Motiv für Brandstiftung

Ende Jän­ner 2013 wurde auf das Heim für Asyl­wer­berIn­nen in Batschuns ein Bran­dan­schlag verübt. Der jün­gere der bei­den Täter meldete sich bei der Polizei mit einem Geständ­nis, die Tat wurde von der Polizei als „spon­tane Aktion unter Alko­hole­in­fluss“ beze­ich­net. Bei der Ver­hand­lung am 8.10.13 am Lan­des­gericht Feld­kirch wegen ver­suchter Brand­s­tiftung wurde das Motiv etwas klarer.

Nach der ver­sucht­en Brand­s­tiftung im Jän­ner ver­sucht­en die Behör­den zunächst, poli­tis­che Motive für die Tat herun­terzus­pie­len. Obwohl die Polizei bei der Ein­ver­nahme des älteren Haupt­täters fest­stellte, dass seine „Erschei­n­ung auf eine recht­sex­treme Ein­stel­lung schließen lasse“ (Kuri­er, 30.1.2013), wurde mas­siv abgewiegelt. Es gebe keine Hin­weise, dass die Tat von langer Hand geplant wor­den sei bzw. dass hin­ter der Tat eine recht­sex­treme Organ­i­sa­tion ste­he. Das wurde auch nicht behauptet.

Klar war aber, dass Thomas H., der Erst­täter mit dem recht­sex­tremen Erschei­n­ungs­bild (Hak­enkreuz-Tat­too), mit dem neon­azis­tis­chen Grüp­pchen „Nationale Aktion Vorarl­berg“ in Verbindung stand. Auch sein Face­book-Kon­to trug ein­deutige Hin­weise auf seine recht­sex­treme Einstellung.

Der Richter ließ wed­er bei der Befra­gung noch bei der Urteils­be­grün­dung Zweifel an der poli­tis­chen Ein­stel­lung von Thomas H. aufkom­men („Das Motiv war klar“), obwohl dieser eine recht­sex­treme Ein­stel­lung abzuleug­nen ver­suchte. Mit der Erk­lärung, das sei lange vor­bei, kam er aber nicht durch: „Ein Woh­nungskol­lege beze­ich­nete Sie sehr wohl als aus­län­der­feindlich. Sie ver­wen­de­ten ‚88‘ – also das Geheimze­ichen für ‚Heil Hitler‘ – in Ihrer E‑Mail-Adresse und ein Zeuge hat gehört, wie Sie sich daran störten, dass Asy­lanten in das Heim ein­zo­gen“ (Vorarl­berg­er Nachricht­en, 9.10.13) , ent­geg­nete der Richter. Von sein­er heimis­chen Blas­musikkapelle war Thomas H. ver­warnt wor­den, weil er mit einem „Blood & Honour“-T-Shirt auf­marschiert war.


Bildquelle: vol.at

Apro­pos Blood & Hon­our! Der Richter ließ kurzfristig mit ein­er Bemerkung aufhorchen, wonach auch Uwe V., ein­er der „Blood & Honour“-Chefs in Vorarl­berg, bei der Geburt­stagspar­ty gewe­sen sei, von der die bei­den Täter los­ge­zo­gen waren, um den Brand­satz zu wer­fen. Im Gespräch mit dem „Stan­dard“ demen­tierte er dann allerd­ings: „Da habe ich mich geir­rt, V. wurde nur als Zeuge ein­ver­nom­men“, die Par­ty sei keine Rekru­tierungsver­anstal­tung von „Blood & Hon­our“ die Aktion nicht von Neon­azis geplant gewesen.

Hat jemand eine geplante Neon­azi-Aktion behauptet? Reicht es nicht schon aus, dass der Täter in enger Beziehung mit recht­sex­tremen Grup­pen stand, selb­st recht­sex­trem war bzw. ist und den Brand­satz offen­sichtlich deshalb gebastelt hat, weil er so seinen Hass auf Aus­län­der abreagieren wollte? Bei der Geburt­stagspar­ty, so die Gerüchte aus dem Ort, seien auch noch andere rechte Kam­er­aden gewe­sen. Warum die Behör­den so viel Energie darauf ver­wen­den, das poli­tis­che Umfeld von Thomas H. herun­terzus­pie­len, ist unverständlich.

Das Gericht verurteilte die bei­den Angeklagten jeden­falls wegen ver­suchter Brand­s­tiftung zu zwölf bzw. sieben Monat­en bed­ingter Haft­strafe und unbe­d­ingten Geld­strafen in der Höhe von 7.200 bzw. 4.500 Euro. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.