ÖPR (III): „Deutsche Hiebe“ und Waidhofen

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Fast 400.000 Euro hat der ÖPR an staat­li­cher För­de­rung seit 2001 erhal­ten. Eine statt­li­che Sub­ven­ti­on für einen Ver­band, bei dem jeden­falls ein­zel­ne Mit­glieds­bün­de ein unge­klär­tes Ver­hält­nis zur natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Ver­gan­gen­heit haben. Und dann gibt es noch das Pro­blem mit der Pflicht­men­sur, der Lin­zer Pau­k­ord­nung und Waidhofen!

Das Doku­men­ta­ti­ons­ar­chiv des Öster­rei­chi­schen Wider­stands (DÖW) hat sich mehr­fach (z.B. hier oder hier) deut­lich zu den rechts­extre­men Ten­den­zen im ÖPR geäu­ßert. Zum APR, des­sen Mit­tei­lun­gen das „Jun­ge Leben“ ver­spricht, gibt es eine sehr deut­li­che Beschrei­bung auf dem Blog „Stö­rungs­mel­der“ von „zeit.online“.

Ein­zel­ne Ver­bin­dun­gen des ÖPR haben Wahl­sprü­che wie „Was gibt’s hier? Deut­sche Hie­be!“ (Donau­hort), „Durch Rein­heit zur Ein­heit“ (Ost­mark), oder „Deutsch einig treu ohne Scheu“ (Van­da­lia). Ande­re geben als ihr Bun­des­lied „Wenn alle untreu wer­den“ an – auch bekannt als Treu­e­lied der SS. Und dann gibt’s noch Ver­bin­dungs­na­men wie „Hans Klöp­fer“ und „Hans Steinacher“. Das alles soll­te eigent­lich schon die Alarm­glo­cken schril­len las­sen. Aber wenn es um rechts­extre­me Ten­den­zen oder eine unge­klär­te Bezie­hung zur NS-Zeit geht, gibt es eine bemer­kens­wer­te Kul­tur des Igno­rie­rens. Das Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um, zustän­dig für die För­de­run­gen, zieht sich auf einen rein for­ma­len Stand­punkt zurück:

Die För­de­run­gen für der­ar­ti­ge Jugend­or­ga­ni­sa­tio­nen — somit auch für den ÖPR — sind daher kei­ne Ermes­sens­sa­che, son­dern eine gesetz­li­che Ver­pflich­tung, sofern die För­de­rungs­be­din­gun­gen erfüllt sind. Dies wird von mei­nem Res­sort anhand der dafür vor­ge­se­he­nen Nach­wei­se (Sta­tu­ten, Mit­glied­schaft bei der Bun­des-Jugend­ver­tre­tung) gewis­sen­haft überprüft.

Die Grund­sät­ze der Jugend­ar­beit, die die Vor­aus­set­zun­gen der För­de­rungs­wür­dig­keit defi­nie­ren sol­len, sind der­ma­ßen schwam­mig defi­niert, dass sogar ein ÖPR damit sein Aus­kom­men fin­den kann, wenn man bei­de Augen zudrückt. Klar, die gesetz­li­chen Bestim­mun­gen wur­den von Schwarz­blau defi­niert. War­um aber Wirt­schafts­mi­nis­ter Mit­ter­leh­ner dem ÖPR unhin­ter­fragt abnimmt, dass „nie­mand zum Fech­ten einer Men­sur gezwun­gen wird“, wird er noch erklä­ren müssen.

Die Mit­glieds­ver­bin­dun­gen des ÖPR beken­nen sich zur pen­na­len Men­sur. Die pen­na­le Men­sur unter­schei­det sich von der Men­sur aka­de­mi­scher Bur­schen­schaf­ter, ist aber nicht viel weni­ger blu­tig, wie Spiegel.online dar­stellt:

Hier gehen nicht Stu­den­ten auf­ein­an­der los, son­dern teil­wei­se min­der­jäh­ri­ge Schü­ler. Sie schla­gen nicht in Rich­tung des Kop­fes, son­dern zum nack­ten Ober­kör­per und zu den Armen. Das Gesicht ist geschützt, der Säbel stumpf. Angeb­lich alles ganz harm­los. Doch im Inter­net kur­sie­ren zahl­rei­che Bil­der von mas­si­ven Ver­let­zun­gen, tie­fen Schnitt­wun­den, blu­ti­gen Ober­kör­pern. In einem Kom­men­tar zu der Face­book-Ein­la­dung fürch­te­te bereits ein Bur­schen­schaf­ter aus Wien, es kön­ne eine öffent­li­che Debat­te über ein Ver­bot der pen­na­len Men­sur aufkommen.


Auch bei der pen­na­len Men­sur gibt es Unter­schie­de, wie ein Insi­der bestä­tigt: „Wenn ich an die Lin­zer Pau­k­ord­nung den­ke, wird mir auch ganz anders.“ Der Insi­der meint damit die vor­ge­schrie­be­ne Stel­lung, die laut Lin­zer Pau­k­ord­nung ein­zu­neh­men ist und zu gra­vie­ren­den Ver­let­zun­gen durch die stump­fen bzw. halb­stump­fen Säbel füh­ren kann. Der Insi­der schreibt wei­ter: „Hier­bei ist sogar der Ober­kör­per frei und man kann eine Par­tie nicht ableh­nen.“ Genau das steht auch in der „Lin­zer Pau­k­ord­nung“ über die „Bestim­mungs­men­sur“, zu der sich nach wie vor etli­che Mit­glieds­bün­de des ÖPR beken­nen. In der Anfra­ge­be­ant­wor­tung des Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­ums sagt der ÖPR etwas ande­res: „Nie­mand (wird) zum Fech­ten einer Men­sur gezwun­gen.“ Noch gra­vie­ren­der ist aber eine ande­re Bestim­mung der „Lin­zer Pau­k­ord­nung“ (LPO). In den Vor­be­stim­mun­gen heißt es reich­lich unver­fäng­lich: „Für die der LPO unter­wor­fe­nen Per­so­nen gel­ten die Bestim­mun­gen des Waid­hof­ner Abkommens.“

Als Waid­hof­ner Abkom­men oder Waid­hof­ner Prin­zip wer­den jene Beschlüs­se bezeich­net, mit denen die deutsch­na­tio­na­len und anti­se­mi­ti­schen Bur­schen­schaf­ten in Waidhofen/Ybbs Ende des 19. Jahr­hun­derts jüdi­schen Stu­den­ten­ver­bin­dun­gen die Satis­fak­ti­on ver­wei­ger­ten, weil der jüdi­sche Stu­dent ehr­los und cha­rak­ter­los sei. Das Waid­hof­ner Prin­zip ist der Beginn des rabia­ten und nicht nur reli­gi­ös begrün­de­ten Anti­se­mi­tis­mus und des Arier­pa­ra­gra­fen der Nazis.

Der Minis­ter hat in sei­ner Anfra­ge­be­ant­wor­tung zwar klar­ge­stellt, dass eine Ver­pflich­tung auf die­ses Waid­hof­ner Abkom­men oder Prin­zip die För­de­rungs­wür­dig­keit des ÖPR aus­schlie­ßen wür­de, dann aber die merk­wür­di­ge „Klar­stel­lung“ des ÖPR hin­zu­ge­fügt, „dass das ‚Waid­hof­ner Abkom­men’ aus 1958 stammt und nichts mit den soge­nann­ten Waid­hof­ner Beschlüs­sen zu tun hat. Das Zitat in der Anfra­ge bezieht sich auf die ‚Waid­hof­ner Beschüs­se’, die dort fälsch­lich als ‚Waid­hof­ner Abkom­men’ bezeich­net wer­den.“ Klingt ver­wir­rend und soll es wohl auch sein. Fakt ist, dass es im Jahr 1958 kein Waid­hof­ner Abkom­men gege­ben hat, son­dern nur den Beschluss der Lin­zer Pau­k­ord­nung, der auf das Waid­hof­ner Abkom­men verweist.

Es gibt neben den anti­se­mi­ti­schen Beschlüs­sen von 1896 nur einen Kon­vent von Pen­na­li­en in Waid­ho­fen, der Beschlüs­se fass­te. Das war im Jahr 1922, wo unter Füh­rung der „pen­na­len Bur­schen­schaft der Ost­mark” die Grün­dung des neu­en Dach­ver­ban­des „Deut­scher Pen­nä­ler Ring“ (DPR), also der Anschluss der öster­rei­chi­schen Pen­nä­ler an einen „gesamt­deut­schen“ Ver­band, beschlos­sen wur­de. Ob das eine För­de­rungs­wür­dig­keit des ÖPR, der gemein­sa­me Mit­tei­lun­gen mit dem APR im „Jun­gen Leben“ her­aus­gibt und eine deut­sche bzw. Süd­ti­ro­ler Ver­bin­dung als Mit­glieds­bün­de zählt, begrün­den kann, wird der Wirt­schafts­mi­nis­ter noch noch gefragt werden.

➡️ ÖPR (I): Die schla­gen­den Mit­tel­schü­ler und ihre ana­chro­nis­ti­schen Praktiken
➡️ ÖPR (II): Statt­li­che staat­li­che Kohle