Die vier Männer waren im April des Vorjahres durch Klagenfurt gezogen und hatten dabei Plakate mit Nazi-Inhalten geklebt und auf Gebäude, Schilder und Radarkästen NS-Parolen geschmiert.
Wie der ORF berichtet, tragen drei von ihnen eine Tätowierung mit den Initialen „AB“ (für Aryan Brotherhood). Damit lassen sich die vier Neonazis auch relativ leicht in einen Kreis von Nazi-Skins einordnen, die schon in den vergangenen Jahren einschlägige Aktionen durchgeführt haben. Die Angeklagten, die schon wegen unterschiedlicher Delikte vorbestraft sind, bezeichneten sich vor Gericht selbst als „Gesinnungsfreunde“.
Die Urteile fielen daher auch deutlich aus: 30 Monate unbedingt für den „Anführer“ und teilbedingte Haftstrafen für die restlichen drei. Die Angeklagten selbst nahmen die Urteile an, die Staatsanwaltschaft hat sich noch Bedenkzeit genommen.