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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 1 Minute

Tirol: ÖVP gegen Markus Wilhelm

Die Tiroler ÖVP und die „Area 47“-Betriebsgesellschaft haben Markus Wilhelm zivilrechtlich wegen Kreditschädigung geklagt, weil Wilhelm als Betreiber des Blogs „dietiwag.org“ in einem Beitrag scharfe Kritik an der ÖVP und an „Area 47“ geäußert hat. Am 1. August findet in Innsbruck die erste Verhandlung im Zivilrechtsprozess statt.

27. Juli 2013

Mittels einstweiliger Verfügung hatte schon im April 2013 das Bezirksgericht Silz Markus Wilhelm aufgetragen, ein Hakenkreuz, zu dem das Logo von „Area 47“ umgeformt worden war, aus dem Beitrag sofort zu entfernen.

Dem Antrag der ÖVP, in dem damals gefordert wurde, auch den Beitrag „ÖVP-Parteitag am rechten Ort“ zu entfernen, war in der einstweiligen Verfügung des Bezirksgerichts Silz nicht stattgegeben worden.


⇒ dietiwag.org – ÖVP-Parteitag am rechten Ort

Wilhelm hatte in seinem Beitrag im Kern die Frage gestellt, ob eine mit vielen öffentlichen Mitteln geförderte Veranstaltungshalle auch für ein Konzert von „frei.wild“ zur Verfügung stehen müsse. Immerhin steht „frei.wild“ für extrem nationalistische, rassistische und Gewalt verherrlichende Töne und Texte.

Den Beitrag selbst wollte das Bezirksgericht nicht entfernen lassen: „Die Textierung mag zwar tendenziös und teilweise auch martialisch klingen, vermag jedoch nicht einen Tatbestand des § 1330 ABGB zu verwirklichen.“

In unserem alten Beitrag zur einstweiligen Verfügung haben wir uns auf Medien gestützt, die berichtet haben, dass das Bezirksgericht Silz eine Verletzung des NS-Verbotsgesetzes gesehen habe. Das ist unrichtig. Das Bezirksgericht folgte in seiner einstweiligen Verfügung, das Hakenkreuz sofort zu entfernen, ausschließlich der Argumentation der Kläger („Area 47“) , wonach die Verwendung des Hakenkreuzes eine Gefährdung des wirtschaftlichen Rufs bedeuten würde.

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Schlagwörter: Klage | Rechtsextremismus | Tirol

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