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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Tirol: ÖVP gegen Markus Wilhelm

Die Tiro­ler ÖVP und die „Area 47“-Betriebsgesellschaft haben Mar­kus Wil­helm zivil­recht­lich wegen Kre­dit­schä­di­gung geklagt, weil Wil­helm als Betrei­ber des Blogs „dietiwag.org“ in einem Bei­trag schar­fe Kri­tik an der ÖVP und an „Area 47“ geäu­ßert hat. Am 1. August fin­det in Inns­bruck die ers­te Ver­hand­lung im Zivil­rechts­pro­zess statt.

27. Juli 2013

Mit­tels einst­wei­li­ger Ver­fü­gung hat­te schon im April 2013 das Bezirks­ge­richt Silz Mar­kus Wil­helm auf­ge­tra­gen, ein Haken­kreuz, zu dem das Logo von „Area 47“ umge­formt wor­den war, aus dem Bei­trag sofort zu entfernen.

Dem Antrag der ÖVP, in dem damals gefor­dert wur­de, auch den Bei­trag „ÖVP-Par­tei­tag am rech­ten Ort“ zu ent­fer­nen, war in der einst­wei­li­gen Ver­fü­gung des Bezirks­ge­richts Silz nicht statt­ge­ge­ben worden.


⇒ dietiwag.org — ÖVP-Par­tei­tag am rech­ten Ort

Wil­helm hat­te in sei­nem Bei­trag im Kern die Fra­ge gestellt, ob eine mit vie­len öffent­li­chen Mit­teln geför­der­te Ver­an­stal­tungs­hal­le auch für ein Kon­zert von „frei.wild“ zur Ver­fü­gung ste­hen müs­se. Immer­hin steht „frei.wild“ für extrem natio­na­lis­ti­sche, ras­sis­ti­sche und Gewalt ver­herr­li­chen­de Töne und Texte.

Den Bei­trag selbst woll­te das Bezirks­ge­richt nicht ent­fer­nen las­sen: „Die Tex­tie­rung mag zwar ten­den­zi­ös und teil­wei­se auch mar­tia­lisch klin­gen, ver­mag jedoch nicht einen Tat­be­stand des § 1330 ABGB zu verwirklichen.“

In unse­rem alten Bei­trag zur einst­wei­li­gen Ver­fü­gung haben wir uns auf Medi­en gestützt, die berich­tet haben, dass das Bezirks­ge­richt Silz eine Ver­let­zung des NS-Ver­bots­ge­set­zes gese­hen habe. Das ist unrich­tig. Das Bezirks­ge­richt folg­te in sei­ner einst­wei­li­gen Ver­fü­gung, das Haken­kreuz sofort zu ent­fer­nen, aus­schließ­lich der Argu­men­ta­ti­on der Klä­ger („Area 47“) , wonach die Ver­wen­dung des Haken­kreu­zes eine Gefähr­dung des wirt­schaft­li­chen Rufs bedeu­ten würde.

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Schlagwörter: Klage | Rechtsextremismus | Tirol

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