Strache und die „Stürmer“-Karikatur

Die Vorgeschichte ist bekan­nt. Der FPÖ-Vor­sitzende Stra­che hat auf Face­book die Karikatur eines Bankers veröf­fentlicht, die ein­deutig anti­semi­tis­che Merk­male aufwies. Macht nichts, meinte die Jus­tizmin­is­terin, weil damit nicht gegen die Gesamtheit der jüdis­chen Bevölkerung gehet­zt wurde. Son­ja Ablinger, Abge­ord­nete der SPÖ, war mit der Antwort der Jus­tizmin­is­terin auf ihre Anfrage nicht einverstanden.

Die Staat­san­waltschaft Wien hat die Ermit­tlun­gen gegen Heinz Chris­t­ian Stra­che wegen des Ver­dachts der Ver­het­zung eingestellt. Son­ja Ablinger, Abge­ord­nete der SPÖ, wollte es genauer wis­sen und befragte Jus­tizmin­is­terin Karl zu den Grün­den der Ein­stel­lung. Die Antwort der Min­is­terin fiel ähn­lich pro­vokant aus wie ihre jüng­ste nach der Verge­wal­ti­gung eines 14-Jähri­gen in der Untersuchungshaft:

Das Ermit­tlungsver­fahren wurde mit der wesentlichen Begrün­dung eingestellt, dass durch die in der Anfrage genan­nte Karikatur nicht gegen die Gesamtheit der jüdis­chen Bevölkerung gehet­zt wurde, son­dern – wie sich aus dem die Karikatur beglei­t­en­den Text ergab – Kri­tik an der öster­re­ichis­chen Bun­desregierung und dem von dieser beschlosse­nen Euro-Ret­tungss­chirm geübt wer­den sollte.

Die Ein­hol­ung eines exter­nen Gutacht­ens, so die Min­is­terin in ihrer Antwort weit­er, sei im Hin­blick auf die Recht­slage nicht geboten gewesen.


„Stürmer“-Karikatur mit der Davidstern-Manschette

Son­ja Ablinger war mit dieser Antwort der Jus­tizmin­is­terin nicht zufrieden, son­dern „wirk­lich erschüt­tert“. Gemein­sam mit dem Jus­tizsprech­er der SPÖ, Johannes Jarolim, ver­fasste sie einen Brief an die Jus­tizmin­is­terin, in dem die Jus­tizmin­is­terin zu ein­er Nichtigkeits­beschw­erde bei der Gen­er­al­proku­ratur aufge­fordert wurde.

In ihrer Antwort, die besten­falls als hil­f­los beze­ich­net wer­den kann, wieder­holt Karl ihre Ansicht, dass es sich bei der Karikatur um Regierungskri­tik gehan­delt habe, und ignori­ert dabei im wesentlichen die Verän­derung der ursprünglichen Karikatur durch die anti­semi­tis­chen Merk­male („ungeachtet der anti­semi­tis­chen Stilmit­tel“). Dann teilt Karl auch noch aus: „Mit Ver­wun­derung” habe sie zur Ken­nt­nis genom­men, dass nach der Neu­fas­sung der Ver­het­zungstatbestände jet­zt von der Staat­san­waltschaft ver­langt werde, poli­tis­che Kri­tik zu ver­fol­gen, „was durch die Änderung ver­hin­dert wer­den sollte“.

Son­ja Ablinger war auch mit dieser Antwort der Min­is­terin nicht zufrieden und richtete an die Gen­er­al­proku­ratur die „Anre­gung ein­er Nichtigkeits­beschw­erde zur Wahrung des Geset­zes nach § 23 StPO“. Ihr Schreiben erg­ing am 14. Mai 2013. Ob die Gen­er­al­proku­ratur die „Anre­gung“ auf­greifen und eine Nichtigkeits­beschw­erde ein­brin­gen wird, wer­den wir hof­fentlich auch noch erfahren.

P.S.: Wie unmit­tel­bar die von Stra­che veröf­fentlichte Karikatur an den Het­zkarika­turen des „Stürmer“ anknüpft, wird durch den Ver­gle­ich mit der orig­i­nalen „Stürmer“-Karikatur mit der David­stern-Man­schette und die Beschrei­bung in der Nazi-Het­zschrift von Ernst Hiemer („Der Gift­pilz“) deutlich.