Die Staatsanwaltschaft Wien hat die Ermittlungen gegen Heinz Christian Strache wegen des Verdachts der Verhetzung eingestellt. Sonja Ablinger, Abgeordnete der SPÖ, wollte es genauer wissen und befragte Justizministerin Karl zu den Gründen der Einstellung. Die Antwort der Ministerin fiel ähnlich provokant aus wie ihre jüngste nach der Vergewaltigung eines 14-Jährigen in der Untersuchungshaft:
Das Ermittlungsverfahren wurde mit der wesentlichen Begründung eingestellt, dass durch die in der Anfrage genannte Karikatur nicht gegen die Gesamtheit der jüdischen Bevölkerung gehetzt wurde, sondern – wie sich aus dem die Karikatur begleitenden Text ergab – Kritik an der österreichischen Bundesregierung und dem von dieser beschlossenen Euro-Rettungsschirm geübt werden sollte.
Die Einholung eines externen Gutachtens, so die Ministerin in ihrer Antwort weiter, sei im Hinblick auf die Rechtslage nicht geboten gewesen.
„Stürmer“-Karikatur mit der Davidstern-Manschette
Sonja Ablinger war mit dieser Antwort der Justizministerin nicht zufrieden, sondern „wirklich erschüttert“. Gemeinsam mit dem Justizsprecher der SPÖ, Johannes Jarolim, verfasste sie einen Brief an die Justizministerin, in dem die Justizministerin zu einer Nichtigkeitsbeschwerde bei der Generalprokuratur aufgefordert wurde.
In ihrer Antwort, die bestenfalls als hilflos bezeichnet werden kann, wiederholt Karl ihre Ansicht, dass es sich bei der Karikatur um Regierungskritik gehandelt habe, und ignoriert dabei im wesentlichen die Veränderung der ursprünglichen Karikatur durch die antisemitischen Merkmale („ungeachtet der antisemitischen Stilmittel“). Dann teilt Karl auch noch aus: „Mit Verwunderung” habe sie zur Kenntnis genommen, dass nach der Neufassung der Verhetzungstatbestände jetzt von der Staatsanwaltschaft verlangt werde, politische Kritik zu verfolgen, „was durch die Änderung verhindert werden sollte“.
Sonja Ablinger war auch mit dieser Antwort der Ministerin nicht zufrieden und richtete an die Generalprokuratur die „Anregung einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes nach § 23 StPO“. Ihr Schreiben erging am 14. Mai 2013. Ob die Generalprokuratur die „Anregung“ aufgreifen und eine Nichtigkeitsbeschwerde einbringen wird, werden wir hoffentlich auch noch erfahren.
P.S.: Wie unmittelbar die von Strache veröffentlichte Karikatur an den Hetzkarikaturen des „Stürmer“ anknüpft, wird durch den Vergleich mit der originalen „Stürmer“-Karikatur mit der Davidstern-Manschette und die Beschreibung in der Nazi-Hetzschrift von Ernst Hiemer („Der Giftpilz“) deutlich.