Der Frastanzer gab vor dem Gericht die Veröffentlichung der insgesamt neun Bilder zu und erklärte, er schäme sich dafür. Er habe damit keine Verherrlichung des Nationalsozialismus betreiben wollen und die Fotos deshalb auch nicht kommentiert. Weil er sich für seine Tattoos an den Händen ebenfalls schäme, habe er auch seine Hände mit Handschuhen bedeckt, erklärte er dem Gericht.
Der Versuch, sich so aus der Verantwortung herauszureden, verfing weder beim Staatsanwalt und noch bei den Geschworenen. Der Staatsanwalt wies darauf hin, dass bei einer Hausdurchsuchung auch Nazi-Musik und ein Buch mit dem Titel „Unser Hitler“ gefunden worden seien. Außerdem sei der Angeklagte früher als (rechter) Skinhead aktiv gewesen.
Die Geschworenen fällten ihren Schuldspruch einstimmig. Die zahlreichen Vorstrafen, elf insgesamt, wirkten sich erschwerend auf das Urteil aus: 18 Monate Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Quellen: ORF Vorarlberg (27.6.13), vol.at (27.6.13).