Freiheitliches Brustwarzen-Piercing und Porno-Mails

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Für die FPÖ-Frau­en­spre­che­rin Car­men Gar­tel­gru­ber sind die Vor­wür­fe gegen den FPÖ-Abge­ord­ne­ten Chris­ti­an Lausch längst „ein­ge­stellt und geklärt“, es hand­le sich um eine „Schmutz­kü­bel­kam­pa­gne“. Was der „Fal­ter“ unter dem Titel „Die Beschwer­de der Wär­te­rin­nen“ berich­tet und mitt­ler­wei­le auch mit Doku­men­ten unter­mau­ert, deu­tet aller­dings auf einen grö­ße­ren Jus­tiz­skan­dal hin.

Die aktu­el­len Vor­wür­fe betref­fen den Ver­dacht mas­si­ver Kor­rup­ti­on in der Jus­tiz­an­stalt Josef­stadt, der vor mehr als sechs Mona­ten ange­zeigt, bis heu­te aber von der Staats­an­walt­schaft Wien nicht ver­folgt wur­de: „Die Gefäng­nis­ver­wal­tung lei­te­te ihre Anzei­ge an die Staats­an­walt­schaft Wien wei­ter. Doch die Ankla­ge­be­hör­de unter­ließ wich­ti­ge Ermitt­lungs­schrit­te: Es gab bis jetzt kei­ne Tele­fon­über­wa­chung, kei­ne Obser­va­ti­on. Nicht ein­mal die Ein­ver­nah­me eines der Haupt­be­schul­dig­ten ord­ne­te die Ankla­ge­be­hör­de an.“ (Fal­ter Nr. 12/ 2013)

Die Vor­wür­fe, die den FPÖ-Abge­ord­ne­ten Chris­ti­an Lausch betref­fen, der Jus­tiz­wa­che­be­am­ter und frei­heit­li­cher Per­so­nal­ver­tre­ter ist, gehen bis in das Jahr 2003 zurück. Meh­re­re Jus­tiz­wa­che­be­am­tin­nen schil­der­ten in Sach­ver­halts­dar­stel­lun­gen sexu­el­le Über­grif­fe, die sie Chris­ti­an Lausch, damals Grup­pen­in­spek­tor in der Jus­tiz­an­stalt Josef­stadt, zuord­ne­ten: Por­no-Mails, Po-Grap­sche­rei­en, Ein­la­dun­gen in Swin­ger-Klubs, Fotos mit einem Brust­war­zen-Pier­cing usw. Gegen­über dem „Fal­ter“ bestä­tigt Lausch sein Brust­war­zen-Pier­cing, bestrei­tet aber die Vor­wür­fe gegen ihn mit einem bezeich­nen­den Satz: „Die Vor­wür­fe kom­men doch nur von bös­wil­li­gen Frau­en, die was Kar­rie­re machen wollen.“

Straf­recht­lich kön­nen die Vor­wür­fe heu­te nicht mehr ver­folgt wer­den. Im Jahr 2005 schei­ter­te eine dis­zi­pli­nar­recht­li­che Auf­klä­rung am frei­heit­lich geführ­ten Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um bzw. des­sen Dis­zi­pli­nar­kom­mis­si­on. Der „Fal­ter“ über die Reak­ti­on des Jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums auf die Vor­wür­fe der Frauen:

Die Frau­en wur­den kom­plett im Stich gelas­sen. Die Dis­zi­pli­nar­kom­mis­si­on des Jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums hat­te zwar am 17. Novem­ber 2005 einen Bescheid erlas­sen, dass die Vor­wür­fe so mas­siv sei­en, dass eine münd­li­che Ver­hand­lung von­nö­ten sei. Doch der Bescheid wur­de erst am 27. März 2006, also vier Mona­te spä­ter, zuge­stellt. Ange­neh­mer Neben­ef­fekt: Der Fall ver­jähr­te. Im Hin­ter­grund soll eine AUF-Mit­ar­bei­te­rin als Sekre­tä­rin die Strip­pen gezo­gen haben. Zufall? „Nein“, glaubt ein mit der Sache ver­trau­ter Spit­zen­be­am­ter, „da wur­de der Gesin­nungs­ge­nos­se geschont.

FPÖ-Par­tei­chef Stra­che sieht die Sache ähn­lich wie die FPÖ-Frau­en­spre­che­rin und spricht davon, dass „gegen einen erfolg­rei­chen frei­heit­li­chen Per­so­nal­ver­tre­ter“ denun­ziert wer­de. Natio­nal­rats­prä­si­den­tin Pram­mer will hin­ge­gen eine rasche Klä­rung der Vor­wür­fe gegen Lausch und das Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um, die Grü­nen for­dern den Rück­tritt von Lausch.

Und was sagt Lausch, der sich ger­ne und häu­fig zu Sexu­al­de­lik­ten äußert? In der Debat­te um die Fuß­fes­sel für Sexu­al­tä­ter war er der Mei­nung, dass „mit dem lei­di­gen Her­um­la­vie­ren“ die Opfer ver­höhnt wür­den. Da hat er Recht!