Innsbruck: Hetze als Witz?

Lesezeit: 1 Minute

Vier jun­ge Men­schen betei­li­gen sich auf Face­book an einer Dis­kus­si­on über Migran­tIn­nen. Wobei der Begriff „Dis­kus­si­on“ die Het­ze, die da abging, ziem­lich schön­färbt. Jetzt stan­den die vier als Ange­klag­te vor dem Lan­des­ge­richt Inns­bruck und woll­ten die Welt nicht mehr ver­ste­hen, weil ja alles nur ein Witz gewe­sen sein soll.

Die vier Ange­klag­ten (alle 19) hat­ten schon bei der Ankla­ge gro­ßes Glück. Bei den Pos­tings auf Face­book, die sich gegen Aus­län­der, in ers­ter Linie Tür­ken, rich­te­te, war auch ein Pos­ting „Alle gehö­ren in die Gas­kam­mer“ (Kro­ne, 22.2.13) . Ein ande­res war mit dem Satz „Bin ein stol­zer Tiro­ler, Sieg Heil!“ ver­se­hen. Es wäre also auch eine Ankla­ge nach dem NS-Ver­bots­ge­setz mög­lich gewesen.

Vor Gericht ver­si­cher­ten die Ange­klag­ten, dass sie die „Scher­ze“ selbst nur von Inter­net-Witz­sei­ten her­un­ter­ge­la­den oder am Arbeits­platz auf­ge­schnappt hät­ten, berich­tet die TT: „Aber wir haben da nicht viel gedacht, es ein­fach geschrieben.“

Die Ange­klag­ten fan­den einen mil­den Rich­ter: drei Ange­klag­ten bot er eine Diver­si­on an die auch ange­nom­men wur­de und Sozi­al­dienst mit 80 bzw. 60 Stun­den bedeu­tet. Der vier­te Ange­klag­te woll­te eine Geld­bu­ße für einen „Tür­ken­witz“ nicht akzep­tie­ren: “Das war ein Witz!“, begrün­de­te er und for­der­te Frei­spruch. Das Urteil, 480 Euro Geld­stra­fe, die Hälf­te davon bedingt, ist in sei­nem Fall noch nicht rechtskräftig.