Die vier Angeklagten (alle 19) hatten schon bei der Anklage großes Glück. Bei den Postings auf Facebook, die sich gegen Ausländer, in erster Linie Türken, richtete, war auch ein Posting „Alle gehören in die Gaskammer“ (Krone, 22.2.13) . Ein anderes war mit dem Satz „Bin ein stolzer Tiroler, Sieg Heil!“ versehen. Es wäre also auch eine Anklage nach dem NS-Verbotsgesetz möglich gewesen.
Vor Gericht versicherten die Angeklagten, dass sie die „Scherze“ selbst nur von Internet-Witzseiten heruntergeladen oder am Arbeitsplatz aufgeschnappt hätten, berichtet die TT: „Aber wir haben da nicht viel gedacht, es einfach geschrieben.“
Die Angeklagten fanden einen milden Richter: drei Angeklagten bot er eine Diversion an die auch angenommen wurde und Sozialdienst mit 80 bzw. 60 Stunden bedeutet. Der vierte Angeklagte wollte eine Geldbuße für einen „Türkenwitz“ nicht akzeptieren: “Das war ein Witz!“, begründete er und forderte Freispruch. Das Urteil, 480 Euro Geldstrafe, die Hälfte davon bedingt, ist in seinem Fall noch nicht rechtskräftig.