Der Polizist zeigte den 23-Jährigen, der offenbar deutscher Staatsbürger ist, wegen NS-Wiederbetätigung an. Bei einer darauf folgenden Hausdurchsuchung wurden im Auto und der Wohnung zahlreiches belastendes Material – CDs, DVDs, Fahnen und „mehr, was eindeutig auf eine nationalsozialistische Gesinnung schließen ließ“ (Krone Tirol, 30.11.2012) gefunden.
Jetzt fand der Geschworenenprozess in Innsbruck statt, und die Geschworenen waren sich einig, dass es sich um NS-Wiederbetätigung gehandelt hat. Der Angeklagte gestand alles, gab sich geläutert und sprach davon, dass er seine NS-Tattoos entfernen lasse. Das Urteil, ein Jahr bedingte Haft und 3.600 Euro Geldstrafe ‚ist bereits rechtskräftig.