Feldkirch / Bludenz: Hetzer verurteilt

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Es gibt erkenn­bar ein West-Ost-Gefäl­le beim Umgang der Jus­tiz mit Delik­ten wie NS-Wie­der­be­tä­ti­gung und Ver­het­zung. In Vor­arl­berg stan­den am 20.11. neu­er­lich zwei Män­ner vor Gericht, weil sie in Inter­net-Foren gehetzt hatten.

Ein 39-jäh­ri­ger Selbst­stän­di­ger aus dem Bezirk Feld­kirch hat­te im Nach­rich­ten­por­tal vol.at in einem Kom­men­tar zu einem redak­tio­nel­len Bericht über mut­maß­li­che tür­ki­sche Erpres­ser davon gespro­chen dass man das „kri­mi­nel­le Tür­ken­ge­s­in­del“ in zuge­schweiß­ten Zügen nach Ost­ana­to­li­en schaf­fen sol­le. Das Urteil: eine Geld­stra­fe von 1.500 Euro, davon 750 unbedingt.

Auch im zwei­ten Fall ging es am Diens­tag um Ver­het­zung – wie­der gegen Tür­ken: „Tür­ken sind ein ver­lo­ge­nes Ver­bre­cher­pack. Da kön­nen die Grü­nen sagen, was sie wol­len.“ Auch die­ses anony­me Pos­ting wur­de bei vol.at ange­legt. Das Lan­des­ge­richt Feld­kirch sag­te dazu: Das ist Ver­het­zung. Daher wur­de der 53-jäh­ri­ge Pen­sio­nist aus dem Bezirk Blu­denz eben­falls zu einer teil­be­ding­ten Geld­stra­fe in der Höhe von 2.400 Euro (1.200 davon unbe­dingt) ver­ur­teilt. Jetzt sei ihm bewusst, dass sein ver­all­ge­mei­nern­des State­ment für Men­schen mit tür­ki­scher Her­kunft her­ab­wür­di­gend und belei­di­gend sei, erklär­te der schluch­zen­de Ange­klag­te vor Gericht: „Ich habe halt auch mei­nen Senf dazugegeben.”

Bei­de Urtei­le sind noch nicht rechtskräftig.

(Quel­le: Neue Vor­arl­ber­ger Tages­zei­tung, 21.11.2012)