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Das braune Erbe des deutschen Verfassungsschutzes

Dem deut­schen Ver­fas­sungs­schutz wird momen­tan rege media­le und öffent­li­che Auf­merk­sam­keit zuteil. Seit den Ent­hül­lun­gen über die Akti­vi­tä­ten des „Natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Unter­grunds“ (NSU) und dem offen­kun­di­gen Schei­tern der deut­schen Ermitt­lungs­be­hör­den in die­sem Zusam­men­hang wird die Kri­tik am Ver­fas­sungs­schutz immer lau­ter. Mitt­ler­wei­le muss­ten bereits drei Chefs von Lan­des­äm­tern sowie der Chef des Bun­des­am­tes für Ver­fas­sungs­schutz zurück­tre­ten. Statt jedoch […]

6. Okt 2012

Statt jedoch nur die ver­korks­ten Ermitt­lun­gen und die zwie­lich­ti­ge Poli­tik der V‑Männer zu the­ma­ti­sie­ren, kann es in die­sem Fall durch­aus Sinn machen, sich mit den his­to­ri­schen Wur­zeln des deut­schen Inlands­ge­heim­diens­tes zu beschäftigen.

Dass der Ver­fas­sungs­schutz sei­ne Feind­bil­der tra­di­tio­nell eher links statt rechts der poli­ti­schen Mit­te ver­or­tet, hat eine lan­ge Tra­di­ti­on. Zurück­füh­ren kann man die­se wohl am bes­ten auf die per­so­nel­le Beset­zung zur Zeit der Grün­dung des Bun­des­am­tes für Ver­fas­sungs­schutz (BfV) im Jahr 1950. Damals wur­den etli­che „Spe­zia­lis­ten“ auf dem Gebiet der Spio­na­ge und Spio­na­ge­ab­wehr direkt aus dem Ter­ror­ap­pa­rat des Drit­ten Rei­ches übernommen.

Bei­spiels­wei­se Albert Rad­ke, der seit 1951 als Vize­prä­si­dent des BfV tätig war: Er dien­te wäh­rend des Natio­nal­so­zia­lis­mus als Ver­bin­dungs­of­fi­zier des Amtes Ausland/Abwehr im Ober­kom­man­do der Wehr­macht. Neben der mili­tä­ri­schen Spio­na­ge gehör­te auch die Depor­ta­ti­on der im besetz­ten Tsche­chi­en leben­den Juden und Jüdin­nen in natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Kon­zen­tra­ti­ons­la­ger zu sei­nem Aufgabengebiet.

Auch Richard Ger­ken, Lei­ter der Abtei­lung IV des BfV, die für Spio­na­ge­ab­wehr zustän­dig war, war im Spio­na­ge­ap­pa­rat der Wehr­macht tätig und für die Ver­fol­gung und Ermor­dung nie­der­län­di­scher Wider­stands­kämp­fe­rIn­nen ver­ant­wort­lich. Ende 1944 wur­de er zum SS-Haupt­sturm­füh­rer beför­dert und in das Reichs­si­cher­heits­haupt­amt (RSHA) versetzt.

Bei­de waren aktiv dar­an betei­ligt, alte „Kame­ra­den“ in den Dienst des Ver­fas­sungs­schut­zes auf­zu­neh­men. Zu ihren Günst­lin­gen zähl­te bei­spiels­wei­se Erich Wen­ger, der die Lei­tung der Grup­pe „(Informations-)Beschaffung“ im BfV über­nahm. Wen­ger war 1933 in die SS ein­ge­tre­ten und gehör­te bis 1935 der „Leib­stan­dar­te Adolf Hit­ler“ an. Er wech­sel­te zur Ber­li­ner Gesta­po und kam vier Jah­re spä­ter beim RSHA unter. Dort brach­te er es eben­falls zum SS-Haupt­sturm­füh­rer und Kri­mi­nal­rat. Den Groß­teil des Krie­ges ver­brach­te er in der deut­schen Bot­schaft im besetz­ten Paris, bevor er 1944 selbst ein Kom­man­do zur Par­ti­sa­nen­be­kämp­fung lei­ten durfte.

Erich Wen­ger zähl­te zu den Spit­zen­män­nern des deut­schen Ver­fas­sungs­schut­zes und wur­de von sei­nem Kol­le­gen Rudolf Toy­ka gar als „bes­tes Pferd im Stall“ ange­prie­sen. Troy­ka wie­der­um war wäh­rend des Krie­ges als Sicher­heits­be­auf­trag­ter des pol­ni­schen Gene­ral­gou­ver­neurs Hans Frank tätig. Auch er betei­lig­te sich in die­ser Posi­ti­on aktiv an der Ver­fol­gung und Ermor­dung von Kom­mu­nis­tIn­nen, Wider­stands­kämp­fe­rIn­nen, Juden und Jüdinnen.

Dem ehe­ma­li­gen Prä­si­den­ten des Ver­fas­sungs­schut­zes, Hubert Schüb­bers, kann zwar kei­ne direk­te Betei­li­gung an Säu­be­rungs­ak­tio­nen oder dem Holo­caust vor­ge­wor­fen wer­den, aber auch er begann sei­ne Kar­rie­re wäh­rend des Natio­nal­so­zia­lis­mus: Als ehe­ma­li­ger NS-Staats­an­walt hat­te er wäh­rend der soge­nann­ten „Hoch­ver­rats­pro­zes­se“ (1934–39) stets lan­ge Frei­heits­stra­fen für ange­klag­te Anti­fa­schis­tIn­nen gefordert.

Ein wei­te­res Bei­spiel für einen NS-„Experten“, der im Diens­te des BfV unter­kam, stellt der ehe­ma­li­ge Obers­te Ermitt­ler der „Siche­rungs­grup­pe Bonn“, der vor­ma­li­ge SS-Haupt­sturm­füh­rer Theo­dor Sae­ve­cke, dar. Er nahm mit einem Mord­kom­man­do am Über­fall auf Polen teil und befeh­lig­te 1942 tune­si­sche Juden und Jüdin­nen zur Zwangs­ar­beit. Im August 1944 ord­ne­te er als Gesta­po-Chef von Mai­land die öffent­li­che Erschie­ßung von 15 Wider­stands­kämp­fern an. Für die­ses Ver­bre­chen wur­de er 1999 in Abwe­sen­heit zu lebens­lan­ger Haft ver­ur­teilt – die BRD ver­wei­ger­te jedoch auch in sei­nem Fall eine Auslieferung.

Ange­sichts die­ser per­so­nel­len Über­schnei­dun­gen zwi­schen dem NS-Ter­ror­sys­tem und dem Ver­fas­sungs­schutz der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land mag es kaum ver­wun­dern, dass eben die­ser sei­ne Agi­ta­ti­on seit je ver­stärkt gegen lin­ke „Ver­fas­sungs­fein­de“ führt. Wäh­rend­des­sen wur­den und wer­den rech­te und rechts­ter­ro­ris­ti­sche Grup­pie­run­gen schon immer eher ver­harm­lost, wenn nicht gar finan­zi­ell durch das Sys­tem der V‑Männer unter­stützt.

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