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Gloggnitz (NÖ): 6 Monate für „einfach strukturierte Persönlichkeit“

Weit­ge­hend unbe­merkt von der Öffent­lich­keit fand am Diens­tag, 15. Mai 2012, in Wie­ner Neu­stadt ein Geschwo­re­nen­pro­zess wegen NS-Wie­­der­­be­­tä­­ti­­gung statt. Ange­klagt war ein 22-jäh­ri­­ger Arbeits­lo­ser aus Glogg­nitz, der sich auf sei­nem Face­­book-Kon­­­to ein­schlä­gig betä­tigt hat­te. Sei­ne „poli­ti­sche Ein­stel­lung“ hat­te der Glogg­nit­zer auf Face­book zunächst mit „FPÖ“ ange­ge­ben, dann im Herbst 2010 auf „NSDAP“ und spä­ter auf „ari­sche […]

21. Mai 2012

Sei­ne „poli­ti­sche Ein­stel­lung“ hat­te der Glogg­nit­zer auf Face­book zunächst mit „FPÖ“ ange­ge­ben, dann im Herbst 2010 auf „NSDAP“ und spä­ter auf „ari­sche Ras­sen­ge­stal­tung“ umge­än­dert. Der­ar­ti­ge Offen­ba­run­gen einer poli­ti­schen „Ent­wick­lung“ sind gar nicht so sel­ten, aber nur die wenigs­ten sind so dumm, sich öffent­lich zur NSDAP zu beken­nen. Zumeist wird die „FPÖ“ ergänzt durch die „NPD“ oder ein ein­schlä­gi­ges Zitat.

Was der Glogg­nit­zer sonst noch an Bekennt­nis­sen ange­bo­ten hat, geht aus dem Pro­zess­be­richt in der „NÖN“ (Aus­ga­be Bezirk Neun­kir­chen, 21.5.2012) nicht her­vor. Sein Anwalt führ­te jeden­falls zur Ent­las­tung an, dass es sich bei dem Ange­klag­ten um „eine ein­fach struk­tu­rier­te Per­sön­lich­keit“ (NÖN) hand­le, vor der die Repu­blik kei­ne Angst haben müs­se. Der Glogg­nit­zer selbst gab an, er sei nach einer Doku­men­ta­ti­on von Hit­ler fas­zi­niert gewe­sen: „Da hat man gese­hen, dass er den Men­schen Arbeit gege­ben hat.“ (NÖN) Inzwi­schen habe er sich aber von der NS-Ideo­lo­gie distan­ziert. Wel­che „Doku­men­ta­ti­on“ über Hit­ler den Glogg­nit­zer so fas­zi­niert hat, war ver­mut­lich eben­so wenig Gegen­stand der gericht­li­chen Erör­te­run­gen wie der Umstand, dass die­se brau­nen Ideo­lo­gie­fet­zen noch immer Akzep­tanz bis hin zu frei­heit­li­chen Abge­ord­ne­ten finden.

Im Fal­le des Glogg­nit­zers waren sich jeden­falls Staats­an­walt und Ver­tei­di­ger einig, dass es sich nicht um einen klas­si­schen Neo­na­zi hand­le. Der Staats­an­walt: „Es geht auch nicht um die Ver­hän­gung einer beson­ders stren­gen Sank­ti­on. Mit einer beding­ten Stra­fe kann das Aus­lan­gen gefun­den wer­den.” Das Urteil der Geschwo­re­nen: sechs Mona­te bedingt.

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