Nicht jedes menschenverachtende Statement ist automatisch für sich allein gestellt rechtsextremistisch. Und dennoch ist es notwendig, grundsätzlich menschenverachtende, entwertende und Menschen per se in Frage stellende, diskriminierende Positionen aufzugreifen, zu hinterfragen und als das zu benennen, was sie sind: Als menschenverachtende Positionen, die Teil eines menschenverachtenden Weltbilds sind. und als solches konstitutiver Bestandteil eines rechtsextremistischen Weltbildes sind. Heißt: Das Statement allein ist nicht rechtsextremistisch, aber die dahinter liegende Position ist eben auch Teil rechtsextremistischer Weltbilder und somit Anknüpfungspunkt für RechtsextremistInnen und Neonazis aller Spielarten.
Ein erschreckend gutes Beispiel eines solchen menschenverachtenden Anknüpfungspunktes lieferte am 16. Mai 2012 das BZÖ – immerhin eine Partei, die sich bemüht, ihre FPÖ-Vergangenheit und damit ihre Verbindung zu rechtsextremistischen Personen und Inhalten zu überwinden: Mit einer Anfrage wollen die Abgeordneten Kaufmann-Bruckberger und Widmann vom Sozialminister Details zur Krankheitsgeschichte – zur Diagnose sowie zum Krankheitsverlauf – eines Vertreters der Piratenpartei wissen. Mit dem offenkundigen Ziel, die betreffende Person und damit die Piratenpartei zu diskreditieren, werden überdies Details zum Sozialleistungsbezug sowie zur Kontrolle der betreffenden Person durch das AMS angefordert.
Damit diese menschenverachtende Vorgehensweise auch ja zum gewünschten Ziel führt, geben die AnfragestellerInnen auch noch eine Diagnose – eine psychische Erkrankung – an und gelangen darüber zur Frage, „wie es zu erklären“ sei, dass der betreffende Vertreter der Piratenpartei „bis dato offenbar nicht imstande war, einfachste Arbeiten zu vollbringen, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, nun aber den durchaus anspruchsvollen Beruf eines Politikers ausüben kann?“.
So unglaublich anspruchsvoll kann der Job eines Politikers jedoch nicht von vornherein sein, wenn es den beiden BZÖ-PolitikerInnen gelingt, in völliger Unkenntnis der Rechtslage eine Anfrage an den Sozialminister zu stellen, die dieser – Gesundheitsdaten gelten als so genannte „sensible Daten“ und können grundsätzlich nicht ohne spezielle Ermächtigung weitergegeben werden – nicht beantworten darf.
Die privaten Lebensverhältnisse – eine Krankheitsgeschichte, die berufliche Laufbahn oder eben der Bezug von Sozialleistungen – gehen nur die betreffende Person, seinen Arzt oder seine Ärztin und die kontrollierenden Behörden etwas an. Das BZÖ hat die Möglichkeit, Sachverhalte zur Anzeige zu bringen, wenn konkrete Hinweise auf eine Rechtsverletzung vorliegen.
Mit der Abfrage von Details aus der Krankheitsgeschichte eines politischen Gegners hat das BZÖ völlig klar gemacht, wo es steht: Auf der Seite jener, die Grundrechte und Datenschutz missachten, wenn es um die Entwertung und Desavouierung politischer KontrahentInnen geht.
Aus nachvollziehbaren Gründen finden sich in diesem Beitrag keine Links zur eingebrachten Anfrage des BZÖ.