Bregenz: Manche kapieren’s nie!

Mit­tler­weile ist er 34, hat etliche Vorstrafen – darunter auch ein­schlägige – und stand jet­zt wieder vor dem Lan­des­gericht Feld­kirch wegen Wieder­betä­ti­gung. Bei ein­er rou­tinemäßi­gen Verkehrskon­trolle waren der Polizei seine Hak­enkreuz-Tätowierun­gen und sein T‑Shirt mit NS-Sym­bol­en aufgefallen.

Ein kaput­ter Blink­er beim PKW hat­te die Verkehrskon­trolle und in der Folge die Anklage wegen Wieder­betä­ti­gung aus­gelöst. Die Polizis­ten beka­men ein Prach­tex­em­plar von einem tätowierten Neon­azi in kurz­er Hose und T‑Shirt zu sehen. Viele, viele kleine Hak­enkreuze und SS-Runen auf der Haut, und auf dem T‑Shirt zusät­zlich NS-Sym­bole. Die neugieri­gen Polizis­ten fan­den dann auch noch Nazi-CDs im PKW und später – bei der Haus­durch­suchung – einige NS-Zierdolche.

Die Verkehrskon­trolle im Juli 2011 fand am Tag vor dem Antritt ein­er zwei­jähri­gen Haft­strafe wegen schw­er­er Kör­per­ver­let­zung statt – zum Ver­bot­sprozess wurde der Angeklagte deshalb aus der Haft vorge­führt. Er zeigte sich unein­sichtig, wollte schon vor Jahren aus der Nazi-Szene aus­gestiegen sein („Alles Ver­gan­gen­heit“) und wun­derte sich, warum die Tat­toos ein Prob­lem sein soll­ten: „Ich bin immer im Som­mer in den See baden gegan­gen, man hat die Zeichen gese­hen und nie ist etwas passiert.“ (Vorarl­berg­er Nachricht­en, 23.3.2012)

Dabei hätte er es bess­er wis­sen kön­nen! 2009 war der neun­mal Vorbe­strafte näm­lich von einem Inns­bruck­er Schwurg­ericht zu 12 Monat­en bed­ingt und ein­er Geld­strafe von 3.600 Euro verurteilt wor­den, weil er gemein­sam mit zwei Nazi-Kam­er­aden bei ein­er Geburt­stags­feier den „Führer“ hochleben ließ, öffentlich den Hitler-Gruß und NS-Sym­bole zeigte und auch damals schon mit Nazi-Musik auffiel.

Damals waren alle drei Angeklagten geständig und beteuerten, die Nazi-Szene ver­lassen zu haben. Diese Argu­men­ta­tion hielt bei dem jet­zt Angeklagten den Fak­ten nicht stand. Das Resul­tat: 18 Monate Haft und der Wider­ruf der bed­ingten Haft­strafe von 2009 – macht ins­ge­samt zweiein­halb Jahre – zusät­zlich zu der ger­ade absolvierten Haft wegen schw­er­er Kör­per­ver­let­zung. Beim Baden kann der Angeklagte seine Tat­toos aber auch aus einem anderen Grund nicht mehr herzeigen: Er hat sie sich in der Haft ent­fer­nen lassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

vorarlberg.orf.at — Nazi-Sym­bole: 18 Monate Haft für Angeklagten