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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 2 Minuten

Bregenz: Manche kapieren’s nie!

Mitt­ler­wei­le ist er 34, hat etli­che Vor­stra­fen – dar­un­ter auch ein­schlä­gi­ge – und stand jetzt wie­der vor dem Lan­des­ge­richt Feld­kirch wegen Wie­der­be­tä­ti­gung. Bei einer rou­ti­ne­mä­ßi­gen Ver­kehrs­kon­trol­le waren der Poli­zei sei­ne Haken­kreuz-Täto­wie­run­gen und sein T‑Shirt mit NS-Sym­bo­len aufgefallen.

24. März 2012

Ein kaput­ter Blin­ker beim PKW hat­te die Ver­kehrs­kon­trol­le und in der Fol­ge die Ankla­ge wegen Wie­der­be­tä­ti­gung aus­ge­löst. Die Poli­zis­ten beka­men ein Pracht­ex­em­plar von einem täto­wier­ten Neo­na­zi in kur­zer Hose und T‑Shirt zu sehen. Vie­le, vie­le klei­ne Haken­kreu­ze und SS-Runen auf der Haut, und auf dem T‑Shirt zusätz­lich NS-Sym­bo­le. Die neu­gie­ri­gen Poli­zis­ten fan­den dann auch noch Nazi-CDs im PKW und spä­ter – bei der Haus­durch­su­chung – eini­ge NS-Zierdolche.

Die Ver­kehrs­kon­trol­le im Juli 2011 fand am Tag vor dem Antritt einer zwei­jäh­ri­gen Haft­stra­fe wegen schwe­rer Kör­per­ver­let­zung statt – zum Ver­bots­pro­zess wur­de der Ange­klag­te des­halb aus der Haft vor­ge­führt. Er zeig­te sich unein­sich­tig, woll­te schon vor Jah­ren aus der Nazi-Sze­ne aus­ge­stie­gen sein („Alles Ver­gan­gen­heit“) und wun­der­te sich, war­um die Tat­toos ein Pro­blem sein soll­ten: „Ich bin immer im Som­mer in den See baden gegan­gen, man hat die Zei­chen gese­hen und nie ist etwas pas­siert.“ (Vor­arl­ber­ger Nach­rich­ten, 23.3.2012)

Dabei hät­te er es bes­ser wis­sen kön­nen! 2009 war der neun­mal Vor­be­straf­te näm­lich von einem Inns­bru­cker Schwur­ge­richt zu 12 Mona­ten bedingt und einer Geld­stra­fe von 3.600 Euro ver­ur­teilt wor­den, weil er gemein­sam mit zwei Nazi-Kame­ra­den bei einer Geburts­tags­fei­er den „Füh­rer“ hoch­le­ben ließ, öffent­lich den Hit­ler-Gruß und NS-Sym­bo­le zeig­te und auch damals schon mit Nazi-Musik auffiel.

Damals waren alle drei Ange­klag­ten gestän­dig und beteu­er­ten, die Nazi-Sze­ne ver­las­sen zu haben. Die­se Argu­men­ta­ti­on hielt bei dem jetzt Ange­klag­ten den Fak­ten nicht stand. Das Resul­tat: 18 Mona­te Haft und der Wider­ruf der beding­ten Haft­stra­fe von 2009 – macht ins­ge­samt zwei­ein­halb Jah­re – zusätz­lich zu der gera­de absol­vier­ten Haft wegen schwe­rer Kör­per­ver­let­zung. Beim Baden kann der Ange­klag­te sei­ne Tat­toos aber auch aus einem ande­ren Grund nicht mehr her­zei­gen: Er hat sie sich in der Haft ent­fer­nen las­sen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

vorarlberg.orf.at — Nazi-Sym­bo­le: 18 Mona­te Haft für Angeklagten

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Schlagwörter: Körperverletzung | Neonazismus/Neofaschismus | Verbotsgesetz | Vorarlberg | Wiederbetätigung

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