Ein kaputter Blinker beim PKW hatte die Verkehrskontrolle und in der Folge die Anklage wegen Wiederbetätigung ausgelöst. Die Polizisten bekamen ein Prachtexemplar von einem tätowierten Neonazi in kurzer Hose und T‑Shirt zu sehen. Viele, viele kleine Hakenkreuze und SS-Runen auf der Haut, und auf dem T‑Shirt zusätzlich NS-Symbole. Die neugierigen Polizisten fanden dann auch noch Nazi-CDs im PKW und später – bei der Hausdurchsuchung – einige NS-Zierdolche.
Die Verkehrskontrolle im Juli 2011 fand am Tag vor dem Antritt einer zweijährigen Haftstrafe wegen schwerer Körperverletzung statt – zum Verbotsprozess wurde der Angeklagte deshalb aus der Haft vorgeführt. Er zeigte sich uneinsichtig, wollte schon vor Jahren aus der Nazi-Szene ausgestiegen sein („Alles Vergangenheit“) und wunderte sich, warum die Tattoos ein Problem sein sollten: „Ich bin immer im Sommer in den See baden gegangen, man hat die Zeichen gesehen und nie ist etwas passiert.“ (Vorarlberger Nachrichten, 23.3.2012)
Dabei hätte er es besser wissen können! 2009 war der neunmal Vorbestrafte nämlich von einem Innsbrucker Schwurgericht zu 12 Monaten bedingt und einer Geldstrafe von 3.600 Euro verurteilt worden, weil er gemeinsam mit zwei Nazi-Kameraden bei einer Geburtstagsfeier den „Führer“ hochleben ließ, öffentlich den Hitler-Gruß und NS-Symbole zeigte und auch damals schon mit Nazi-Musik auffiel.
Damals waren alle drei Angeklagten geständig und beteuerten, die Nazi-Szene verlassen zu haben. Diese Argumentation hielt bei dem jetzt Angeklagten den Fakten nicht stand. Das Resultat: 18 Monate Haft und der Widerruf der bedingten Haftstrafe von 2009 – macht insgesamt zweieinhalb Jahre – zusätzlich zu der gerade absolvierten Haft wegen schwerer Körperverletzung. Beim Baden kann der Angeklagte seine Tattoos aber auch aus einem anderen Grund nicht mehr herzeigen: Er hat sie sich in der Haft entfernen lassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
vorarlberg.orf.at — Nazi-Symbole: 18 Monate Haft für Angeklagten