Deutlich zugenommen hat jedenfalls die Zahl der leeren Seiten, die für Notizen gedacht sind, von 9 auf 13 Seiten. Das Kapitel „Rechtsextremismus” wurde von zwölf auf achten Seiten verschlankt, der Linksextremismus von acht auf sieben Seiten. Dafür gibt es ein neues Kapitel „Konfrontationspotenziale im Bereich Links- und Rechtsextremismus“. Alles nur Formalia?
Rechts – und Linksextremismus als ideologische Formel
Der Verfassungsschutz hat auf die anhaltende Kritik an seinen Einschätzungen reagiert. Seit Jahren steigen die Straftaten der rechtsextremen Szene kontinuierlich an, trotzdem konstatierte das BVT jedes Jahr, dass sich die Aktivitäten nicht verändert hätten: „Die Aktivitäten der diversen rechtsextremen Organisationen und die Zahl ihrer Mitglieder bewegten sich auf dem Niveau der letzten Jahre“, heißt es im Bericht 2011 beispielsweise.
Auch für das Berichtsjahr 2010 weisen die Statistiken des BVT einen weiteren Anstieg der angezeigten Straftaten im Bereich Rechtsextremismus aus – dazu noch später.
Rechts- und Linksextremismus sind für BVT und BMI nur zwei Seiten einer Medaille. Auf politischer Ebene entspricht das dem ideologischen Konzept der ÖVP, die seit Jahren das Innenministerium stellt, und sich gerne als die Partei der „Mitte“ präsentiert. Auf der institutionellen Ebene des Verfassungsschutzes kommt diese Positionierung dadurch zum Ausdruck, dass für die Beobachtung des Rechts- und Linksextremismus oftmals die gleichen Personen bzw. Abteilungen zuständig sind.
Quantitativ und qualitativ sind Rechts- und Linksextremismus eigentlich nicht zu vergleichen. Für 2009 registrierte der Bericht im Bereich Linksextremismus 90 angezeigte Straftaten, beim Rechtsextremismus waren es 791.
Im Bericht 2011 wird die Statistik Linksextremismus kräftig aufgefettet. Das BVT dazu: „Das in den letzten Jahren in Verwendung befindliche Erfassungssystem linksextrem motivierter Tathandlungen führte in der Praxis zu Erfassungsdefiziten.“ Das Resultat, die Beseitigung „evidenter Unschärfen“ bei der Erfassung einschlägiger Tathandlungen, kann sich aus der Sicht des BVT sehen lassen: 340 Anzeigen, davon 281 nach dem Strafgesetz, werden für das Jahr 2010 gemeldet (2009: 90, 2008: 64). Für den Linksextremismus hat sich das BVT Kategorien einfallen lassen, die beim Rechtsextremismus nicht vorkommen, jedenfalls nicht explizit erwähnt werden.
Für eine qualitative Analyse fehlt die wichtigste Voraussetzung: eine Definition von Rechts- bzw. Linksextremismus! Wovon spricht das BVT, wenn es Rechts- bzw. Linksextremismus zu erfassen versucht? Im Bericht 2011 finden sich im neuen Kapitel „Konfrontationspotenziale im Bereich Links- und Rechtsextremismus“ nur einige magere Anhaltspunkte:
- „Freund-Feind-Stereotype gehören zu den Strukturmerkmalen extremistischer Weltanschauungen“, heißt es im Bericht, und weiter: „Die jeweiligen Feindbilder sind so konstruiert, dass ein Kompromiss zwischen dem eigenen Leitbild und dem fremden Feindbild nicht möglich ist“. Das bewirkt die nächste, vom BVT konstatierte Gemeinsamkeit zwischen Links- und Rechtsextremismus:
- „Gewalt gegen den Feind gilt als Gegengewalt und Notwehr…Der jeweilige Feind gilt als Bedrohung der eigenen Gruppe und darüber hinaus als Gefahr für alle „guten“ Menschen.“
Mit diesen beiden Merkmalen „Freund-Feind-Stereotype“ und „Bereitschaft zur Gewaltanwendung“ ausgestattet, operiert der Verfassungsschutz im Bereich Rechts- und Linksextremismus. Damit würde ein großer Bereich rechtsextremer Strömungen und Haltungen nicht unter die Definition des BVT fallen, weil ihnen etwa das offene Bekenntnis zur Gewalt fehlt. Selbst Personen, die nach dem NS-Verbotsgesetz straffällig oder auch verurteilt werden, sind in den allermeisten Fällen nicht damit zu erwischen, dass sie die gewaltsame Errichtung einer nationalsozialistischen Herrschaft und/oder die gewaltsame Ausschaltung ihrer Gegner einfordern. Vermutlich würden bei dieser definitorischen Armut des BVT auch die RechtsextremistInnen von Jobbik und ihre paramilitärisch organisierten Truppen, die sich ja gerne als Hilfspolizei oder Ordnungstrupp beschreiben, unter der Wahrnehmungsschwelle bleiben.
Das eigentliche Problem aber ist, dass mit der dürftigen Formel des BVT zwar jener Extremismus, der am Beispiel Breiviks häufig als ein Extremismus aus der „Mitte der Gesellschaft“ beschrieben wird, mitdefiniert wäre, aber nicht beschrieben bzw. beobachtet wird. Damit sind jene Strömungen gemeint, die, zwischen christlich fundamentalistischen Positionen und offenem Rechtsextremismus oszillierend, sich vor allem über ihre strikte Ablehnung von Zuwanderung und Islam beschreiben und Gewalt verbal, aber auch tatsächlich befürworten.