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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Klagenfurt: Viel Alkohol + kein Hirn= Wiederbetätigung

Es ist fast immer das glei­che bei den Wie­der­be­tä­ti­gungs­pro­zes­sen. Kon­fron­tiert mit der Straf­dro­hung des Ver­bots­ge­set­zes erin­nern sich die meis­ten Ange­klag­ten, dass sie sich an nichts erin­nern kön­nen, dass sie betrun­ken waren oder dass sie nicht nach­ge­dacht haben. So auch beim Pro­zess in Kla­gen­furt gegen den Ex-Sol­da­ten, der in Sara­je­wo ein­schlä­gig auf­ge­fal­len ist.

12. Dez. 2011

„Ich habe nicht nach­ge­dacht, ich habe die­se Täto­wie­run­gen ein­fach anbrin­gen las­sen“, erklär­te der Ange­klag­te heu­te vor dem Kla­gen­fur­ter Geschwo­re­nen­ge­richt. Für den Rest sei­ner ein­schlä­gi­gen Hand­lun­gen muss­te das feh­len­de Erin­ne­rungs­ver­mö­gen wegen reich­li­chen Alko­hol­ge­nus­ses herhalten.

Der Ex-Gefrei­te hat­te sich schon vor sei­nem frei­wil­li­gen Aus­lands­ein­satz in Bos­ni­en-Her­ze­go­wi­na wäh­rend sei­nes Prä­senz­diens­tes SS-Runen und die Abkür­zung ABK (Ari­sche Bru­der­schaft Kärn­ten) in die Haut rit­zen las­sen. In Sara­je­wo kam dann noch das Tat­too „Blut und Ehre“ am rech­ten Unter­arm dazu. Sei­nen Auf­tritt bei einer Geburts­tags­fei­er in Sara­je­wo hat­te er mit dem Hit­ler-Gruß und „Sieg Heil“ absol­viert, was er eben­so vor Gericht bestritt wie sei­ne Sprü­che auf der anschlie­ßen­den Heim­fahrt ins Bun­des­heer-Camp, bei der er mehr­mals „Heil Hit­ler“, „Blut und Ehre“ geru­fen und einen Sol­da­ten mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund mit dem Satz „Du Aus­län­der­sau, ich bring euch alle um“ atta­ckiert hat­te: kei­ne Erin­ne­rung, zu viel Alkohol …

Die Geschwo­re­nen nah­men dem gelern­ten Koch sei­ne (Nicht-) Ver­ant­wor­tung nicht ab und spra­chen ihn schul­dig. Die Rich­te­rin erklär­te, ein Sol­dat im Frie­dens­ein­satz gebe „eine Visi­ten­kar­te des Öster­rei­chi­schen Staa­tes“ ab. Das Urteil: 18 Mona­te Haft, davon sechs unbe­dingt, ist noch nicht in Kraft, weil sich die Staats­an­walt­schaft noch nicht erklärt hat. Der Ange­klag­te hat das Urteil bereits angenommen.

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Schlagwörter: Bundesheer | Kärnten/Koroška | Rassismus/Antimuslimischer Rassismus | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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