Klagenfurt: Viel Alkohol + kein Hirn= Wiederbetätigung

Es ist fast immer das gle­iche bei den Wieder­betä­ti­gung­sprozessen. Kon­fron­tiert mit der Straf­dro­hung des Ver­bots­ge­set­zes erin­nern sich die meis­ten Angeklagten, dass sie sich an nichts erin­nern kön­nen, dass sie betrunk­en waren oder dass sie nicht nachgedacht haben. So auch beim Prozess in Kla­gen­furt gegen den Ex-Sol­dat­en, der in Sara­je­wo ein­schlägig aufge­fall­en ist.

„Ich habe nicht nachgedacht, ich habe diese Tätowierun­gen ein­fach anbrin­gen lassen“, erk­lärte der Angeklagte heute vor dem Kla­gen­furter Geschwore­nen­gericht. Für den Rest sein­er ein­schlägi­gen Hand­lun­gen musste das fehlende Erin­nerungsver­mö­gen wegen reich­lichen Alko­hol­genuss­es herhalten.

Der Ex-Gefre­ite hat­te sich schon vor seinem frei­willi­gen Aus­land­sein­satz in Bosnien-Herze­gow­ina während seines Präsen­z­di­en­stes SS-Runen und die Abkürzung ABK (Arische Brud­er­schaft Kärn­ten) in die Haut ritzen lassen. In Sara­je­wo kam dann noch das Tat­too „Blut und Ehre“ am recht­en Unter­arm dazu. Seinen Auftritt bei ein­er Geburt­stags­feier in Sara­je­wo hat­te er mit dem Hitler-Gruß und „Sieg Heil“ absolviert, was er eben­so vor Gericht bestritt wie seine Sprüche auf der anschließen­den Heim­fahrt ins Bun­desheer-Camp, bei der er mehrmals „Heil Hitler“, „Blut und Ehre“ gerufen und einen Sol­dat­en mit Migra­tionsh­in­ter­grund mit dem Satz „Du Aus­län­der­sau, ich bring euch alle um“ attack­iert hat­te: keine Erin­nerung, zu viel Alkohol …

Die Geschwore­nen nah­men dem gel­ern­ten Koch seine (Nicht-) Ver­ant­wor­tung nicht ab und sprachen ihn schuldig. Die Rich­terin erk­lärte, ein Sol­dat im Frieden­sein­satz gebe „eine Vis­itenkarte des Öster­re­ichis­chen Staates“ ab. Das Urteil: 18 Monate Haft, davon sechs unbe­d­ingt, ist noch nicht in Kraft, weil sich die Staat­san­waltschaft noch nicht erk­lärt hat. Der Angeklagte hat das Urteil bere­its angenommen.