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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 1 Minute

Klagenfurt: Viel Alkohol + kein Hirn= Wiederbetätigung

Es ist fast immer das gleiche bei den Wiederbetätigungsprozessen. Konfrontiert mit der Strafdrohung des Verbotsgesetzes erinnern sich die meisten Angeklagten, dass sie sich an nichts erinnern können, dass sie betrunken waren oder dass sie nicht nachgedacht haben. So auch beim Prozess in Klagenfurt gegen den Ex-Soldaten, der in Sarajewo einschlägig aufgefallen ist.

12. Dez. 2011

„Ich habe nicht nachgedacht, ich habe diese Tätowierungen einfach anbringen lassen“, erklärte der Angeklagte heute vor dem Klagenfurter Geschworenengericht. Für den Rest seiner einschlägigen Handlungen musste das fehlende Erinnerungsvermögen wegen reichlichen Alkoholgenusses herhalten.

Der Ex-Gefreite hatte sich schon vor seinem freiwilligen Auslandseinsatz in Bosnien-Herzegowina während seines Präsenzdienstes SS-Runen und die Abkürzung ABK (Arische Bruderschaft Kärnten) in die Haut ritzen lassen. In Sarajewo kam dann noch das Tattoo „Blut und Ehre“ am rechten Unterarm dazu. Seinen Auftritt bei einer Geburtstagsfeier in Sarajewo hatte er mit dem Hitler-Gruß und „Sieg Heil“ absolviert, was er ebenso vor Gericht bestritt wie seine Sprüche auf der anschließenden Heimfahrt ins Bundesheer-Camp, bei der er mehrmals „Heil Hitler“, „Blut und Ehre“ gerufen und einen Soldaten mit Migrationshintergrund mit dem Satz „Du Ausländersau, ich bring euch alle um“ attackiert hatte: keine Erinnerung, zu viel Alkohol …

Die Geschworenen nahmen dem gelernten Koch seine (Nicht-) Verantwortung nicht ab und sprachen ihn schuldig. Die Richterin erklärte, ein Soldat im Friedenseinsatz gebe „eine Visitenkarte des Österreichischen Staates“ ab. Das Urteil: 18 Monate Haft, davon sechs unbedingt, ist noch nicht in Kraft, weil sich die Staatsanwaltschaft noch nicht erklärt hat. Der Angeklagte hat das Urteil bereits angenommen.

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Schlagwörter: Bundesheer | Kärnten/Koroška | Rassismus/Antimuslimischer Rassismus | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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