Der „Falter“ titelt die Geschichte über Johann Neumüller in seiner jüngsten Ausgabe ebenfalls mit „Der Breivik aus Traun“. Dass trotz ausführlicher Recherche, bei der auch die Familie des Mordopfers zu Wort kommt, manche Umstände unbestimmt bleiben, ist nicht die Schuld des „Falter“. Ganz im Gegenteil! Der „Falter“ fördert zu Tage, dass der Selbstmord des Attentäters angekündigt war, aber von der Justizbehörde ignoriert wurde.
Der Suizid verhinderte auch eine gerichtliche Klärung der Frage, ob und wie Johann Neumüller schon vorher den Behörden „aufgefallen“ ist. Der „Falter“ berichtet, dass Neumüller zwar im Jahr 2001 nach einer tätlichen Auseinandersetzung mit seiner Lebensgefährtin seinen Waffenbesitzschein abgeben musste, sein Kleinkalibergewehr aber behalten durfte: „Eine tödliche Gesetzeslücke.“ (Falter 49/11)
Und dann wird auch die Aussage eines hochranggien Polizisten wiedergegeben: „Neumüller hat in rechten Kreisen verkehrt. Allerdings noch nicht in einem strafrechtsrelevanten Bereich.“ Da hätten wir gerne mehr erfahren, aber für die Behörden ist der Fall Neumüller nach seinem Selbstmord abgeschlossen.
➡️ Falter: Breivik aus Traun
➡️ Der Breivik aus Traun (Teil 1)