„Heil Hitler“ oder auch „Wir Germanen, Sieg Heil“, rief er gerne zwischen 2007 und 2011, wenn er in Lokalen unterwegs war, und reckte dabei auch die Hand zum einschlägigen Gruß. Manchmal randalierte er auch dabei. Getrunken hat er anscheinend alle 14 Tage, sodass in mehr als drei Jahren eine erhebliche Anzahl an Wiederbetätigungen zustande gekommen sein dürfte. Beim letzten Vorfall hatte er 3,3 Promille Alkohol im Blut. Der Angeklagte konnte sich vor Gericht natürlich an keinen der Vorfälle erinnern. Er war bereits mehrfach wegen ähnlicher Vorfälle verurteilt worden, „jetzt macht er nur mehr schwer alkoholisiert solche Aussagen“, versuchte seine Verteidigerin zu beschwichtigen.
Die Richterin fragte ihn daher: „Machen Sie jetzt eine Therapie?” – „Nein, ich habe mich selber eingeschränkt und trinke jetzt weniger“, antwortete der Angeklagte (Krone Steiermark, 1.12.2011). Die Geschworenen billigten ihm zwar den Vollrausch zu, nicht aber die Unzurechnungsfähigkeit. Der Oststeirer wurde zu einem Jahr bedingter Haft und zur bedingten Einweisung in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher verurteilt. Solange er eine ambulante Therapie nachweisen kann, kommt die Einweisung nicht zum Tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
↳ derstandard.at — Oststeirer brüllte Nazi-Parolen: Ein Jahr Haft bedingt
↳ kleinezeitung.at — Nazi-Parolen gerufen: Ein Jahr bedingte Haft für Steirer