Aus dem Bericht der „NÖN“ geht nicht hervor, wie es zu der Anzeige und Strafverfolgung des Posters aus Amstetten kam. Der 55-Jährige hatte den schwer antisemitischen Liedtext einer Neonazi-Band auf das Facebook-Konto von Heinz-Christian Strache gestellt – ohne Kommentar. Er wollte wissen, so seine Rechtfertigung vor Gericht, was sich dann so tut. Warum er das Posting auf die Strache-Seite stellte, konnte bzw. wollte der Angeklagte nicht beantworten: „Ich glaub’, das spielt nicht so eine Rolle. Ich glaub’ auch nicht, dass das so viele lesen.“ (NÖN, 20.9.2011)
Viel Erhellendes kam nicht vom Angeklagten. Dafür von seinem Verteidiger, dem FPÖ-Abgeordneten Walter Rosenkranz. Der Verfassungsschutz, der bei dem Poster eine Hausdurchsuchung durchgeführt und dabei NS-Devotionalien gefunden hatte, habe „einseitig“ ermittelt. Im Fundus des Angeklagten seien nämlich auch eine Mütze der nationalen Volksarmee der DDR und ein Abzeichen der KPÖ gewesen. Was wollte Rosenkranz damit dem Gericht mitteilen? Rosenkranz: „Mein Mandant wird dargestellt, als ob er ein Verherrlicher des Dritten Reiches wäre. Er ist ein normaler Sammler. Den Text hat er ohne viel zu denken hineingestellt, er braucht keinen Kommentar, unsere Republik ist gefestigt genug.“ (NÖN,20.9.)
Der Angeklagte ist also ein ganz normaler Sammler, der einen antisemitischen Text ohne zu denken postet, um herauszufinden, wie darauf andere ohne Hirn reagieren. Die Richterin schenkte dieser Argumentation keinen Glauben und verurteilte den Nazi-Sammler zu drei Monaten bedingt: „Ich muss nicht erläutern, dass dem Posten solchen Textes gerade auf dieser Seite besondere Bedeutung zukommt.” Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
(Quelle: NÖN, Ausgabe Ybbstal, 20.9.2011)