Hetze bei Strache: Ein erstes Urteil

Auf der Face­book-Sei­te von Heinz-Chris­ti­an Stra­che wird nicht erst seit weni­gen Wochen gehetzt. Ein Urteil des Lan­des­ge­rich­tes St. Pöl­ten belegt, dass jeden­falls schon im Sep­tem­ber 2010 ein anti­se­mi­ti­sches Hass-Pos­ting abge­legt wurde.

Aus dem Bericht der „NÖN“ geht nicht her­vor, wie es zu der Anzei­ge und Straf­ver­fol­gung des Pos­ters aus Amstet­ten kam. Der 55-Jäh­ri­ge hat­te den schwer anti­se­mi­ti­schen Lied­text einer Neo­na­zi-Band auf das Face­book-Kon­to von Heinz-Chris­ti­an Stra­che gestellt – ohne Kom­men­tar. Er woll­te wis­sen, so sei­ne Recht­fer­ti­gung vor Gericht, was sich dann so tut. War­um er das Pos­ting auf die Stra­che-Sei­te stell­te, konn­te bzw. woll­te der Ange­klag­te nicht beant­wor­ten: „Ich glaub’, das spielt nicht so eine Rol­le. Ich glaub’ auch nicht, dass das so vie­le lesen.“ (NÖN, 20.9.2011)

Viel Erhel­len­des kam nicht vom Ange­klag­ten. Dafür von sei­nem Ver­tei­di­ger, dem FPÖ-Abge­ord­ne­ten Wal­ter Rosen­kranz. Der Ver­fas­sungs­schutz, der bei dem Pos­ter eine Haus­durch­su­chung durch­ge­führt und dabei NS-Devo­tio­na­li­en gefun­den hat­te, habe „ein­sei­tig“ ermit­telt. Im Fun­dus des Ange­klag­ten sei­en näm­lich auch eine Müt­ze der natio­na­len Volks­ar­mee der DDR und ein Abzei­chen der KPÖ gewe­sen. Was woll­te Rosen­kranz damit dem Gericht mit­tei­len? Rosen­kranz: „Mein Man­dant wird dar­ge­stellt, als ob er ein Ver­herr­li­cher des Drit­ten Rei­ches wäre. Er ist ein nor­ma­ler Samm­ler. Den Text hat er ohne viel zu den­ken hin­ein­ge­stellt, er braucht kei­nen Kom­men­tar, unse­re Repu­blik ist gefes­tigt genug.“ (NÖN,20.9.)

Der Ange­klag­te ist also ein ganz nor­ma­ler Samm­ler, der einen anti­se­mi­ti­schen Text ohne zu den­ken pos­tet, um her­aus­zu­fin­den, wie dar­auf ande­re ohne Hirn reagie­ren. Die Rich­te­rin schenk­te die­ser Argu­men­ta­ti­on kei­nen Glau­ben und ver­ur­teil­te den Nazi-Samm­ler zu drei Mona­ten bedingt: „Ich muss nicht erläu­tern, dass dem Pos­ten sol­chen Tex­tes gera­de auf die­ser Sei­te beson­de­re Bedeu­tung zukommt.” Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(Quel­le: NÖN, Aus­ga­be Ybbs­t­al, 20.9.2011)