Sorry, wir habengestern vergessen zu erwähnen, dass Beobachtungen oder Erscheinungen, wie sie dem Abgeordneten Werner Neubauer zuteil geworden sind, natürlich nicht nur in der Eingabe des Einschreiters Neubauer ihre rechtliche Würdigung finden, sondern auch in einer Reaktion des Angegriffenen.
Uwe Sailer legt berechtigt Wert auf die Feststellung, dass „der Nationalratsabgeordnete Werner Neubauer (FPÖ) aufgrund seiner Vorbringungen an die Präsidentin des Landesgerichtes Linz nach den Tatbeständen des Strafrechtes, nach dem ABGB, Mediengesetz und (…) nach dem Verbotsgesetz zur Anzeige gebracht wurde, und folglich ähnlich jenem juristischen Situationsbild gelagert ist, wie es zurückliegend auch DDr. Werner Königshofer darlegte. Die entsprechende Anzeige wurde bereits mit 20.07.2011 bei der STA-Linz eingebracht.
Entsprechende Untersuchungen sind im Laufen.