Es ist nicht ganz klar, aber doch sehr deutlich. Das Innenministerium (BMI) dürfte die FPÖ-nahe Personalvertretungsliste AUF NÖ bei der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachtes, gegen das NS-Verbotsgesetz verstoßen zu haben, bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten angezeigt haben. Der vermutliche Grund: die Verharmlosung des Nationalsozialismus durch die Veröffentlichung des Aquarells zur Zwangsarbeit im Konzentrationslager.
Der Mediensprecher der Staatsanwaltschaft St. Pölten bestätigte jedenfalls den „NÖN“ (24.8.2011), dass derzeit geprüft werde, ob der Tatbestand der NS-Wiederbetätigung nach § 3 g Verbotsgesetz erfüllt sei. Die Überprüfung würde ein paar Wochen dauern – so die Staatsanwaltschaft.
Die Sprecherin des Innenministeriums hatte zuvor erklärt, dass das BMI den Sachverhalt „einer ersten Überprüfung“ unterzogen habe und den „Sachverhalt, der in Richtung des Verbotsgesetzes…geht, bei der Staatsanwaltschaft St.Pölten eingereicht“ habe (NÖN, 24.8.2011).
Der AUF-Bundesobmann, Polizist, Gemeinderat und Nationalratsabgeordnete Werner Herbert, der nach der öffentlichen Kritik an der verharmlosenden Interpretation des KZ-Bildes noch patzig die Kritiker kritisiert hatte, weil das Aquarell keinen Bezug zu KZs und Nationalsozialismus habe, gibt sich noch immer patzig: seiner Meinung nach gebe es „nichts zum Anzeigen“(NÖN), da man weder strafrechtlich noch gegen das Verbotsgesetz verstoßen habe.
Speziell für die AUF und Werner Herbert hier die passenden Bestimmungen des Verbotsgesetzes: