Im August 2010 wurde bei dem Mann eine Hausdurchsuchung wegen des Verdachtes der NS-Wiederbetätigung durchgeführt, weil er in einschlägigen Sammlerkreisen für seine Vorliebe für Nazi-Waffen und ‑Orden bekannt war. Die Ermittlungen nach dem NS-Verbotsgesetz wurden allerdings eingestellt. Sechs Wochen nach der Razzia tauchte er mit der scharfen Handgranate bei der Polizei auf, um zu erklären, dass sie vermutlich von den Mietern in seinem Haus versteckt worden sei. Vor Gericht kam eine andere Version zur Sprache. Danach hatte der Mann die Handgranate in der Slowakei erworben und illegal eingeführt. Die Erklärung des Angeklagten: „Die ist mir in der Slowakei ins Auto gerollt.“ (Quellen: Krone Szbg und SN, 26.7.2011)
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Hallein (Sbg): Handgranate und Nazikram
Im Oktober 2010 tauchte ein betrunkener Halleiner (54) mit einer scharfen Eierhandgranate am Polizeiposten auf, um sie dort „abzugeben“. Dem diensttuenden Beamten jagte er damit – unbeabsichtigt? – einen gehörigen Schrecken ein. Jetzt wurde der Halleiner wegen verbotenen Waffenbesitz zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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