Und siehe da: Seit Anfang März 2011 liegen bei der Staatsanwaltschaft Wien Anzeigen gegen Werner Königshofer nach dem Verbotsgesetz § 3g und wegen § 278a StGB (Beteiligung an einer kriminellen Organisation). Strafrechtliche Ermittlungen wurden, so die Justizministerin, aber bisher nicht vorgenommen, weil Königshofer Immunität genießt. Erst wenn der Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Wien durch die Aufsichtsbehörde (das BMJ) bearbeitet ist, wird entschieden, ob eingestellt oder um Aufhebung der Immunität angesucht wird.
Eine Antwort ist aufschlussreich: Königshofer hatte dem Standard gegenüber angekündigt, dass er von seinem Provider ein Versandprotokoll anfordern werde „und dann wird man sehen, dass ich das nicht verschickt habe“.
Nun, bisher ist gar nichts zu sehen vom Versandprotokoll. Weder auf Königshofers Website noch bei der Staatsanwaltschaft. Kräuter hat nämlich in Frage 10 wissen wollen, ob das Versandprotokoll den Ermittlungsbehörden vorgelegt worden sei. Die knappe Antwort des BMJ: „Nein.“
Mit einer neuen Anfrage vom legt der Kräuter nun nach: Er will wissen, ob aufgrund der von Rechtsanwalt Dr. Zanger erstatteten umfassenden Strafanzeige Ermittlungen laufen bzw. die in der Anzeige genannten Zeugen schon einvernommen wurden.