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Anfrage zu Waffenverbot auf Demonstrationen im Zusammenhang mit dem Aufmarsch rechtsextremer Burschenschaften am 8. MaiLesezeit: 2 Minuten

Der Stan­dard berich­tet über eine Anfra­ge des Abge­ord­ne­ten Albert Stein­hau­ser, „ob Bur­schen­schaf­ter bei Auf­mär­schen wie dem ‚Toten­ge­den­ken’ am 8. Mai 2011 ihre Säbel mit sich füh­ren dür­fen” und „ob es sich um Säbel und Waf­fen gehan­delt hat, die nach dem Ver­samm­lungs­ge­setz unter­sagt sind, oder ob im Rah­men der Kla­mauk­ver­klei­dung Spiel­zeug­waf­fen oder Thea­ter­re­quis­ti­ten ver­wen­det wur­den”. ANFRAGE des […]

26. Mai 2011

ANFRAGE des Abge­ord­ne­ten Albert Stein­hau­ser, Freun­din­nen und Freunde
an die Bun­des­mi­nis­te­rin für Inneres

betref­fend Waf­fen­ver­bot auf Demons­tra­tio­nen im Zusam­men­hang mit dem Auf­marsch rechts­extre­mer Bur­schen­schaf­ten am 8. Mai

Am 8. Mai 2011 mar­schier­ten anläss­lich des unter dem Vor­sitz der rechtsextremen/neonazistischen Bur­schen­schaft Olym­pia statt­fin­den­den „Helden“gedenkens deutsch­na­tio­na­le Bur­schen­schaf­ten durch die Wie­ner Innen­stadt und lös­ten dabei einen der größ­ten Poli­zei­ein­sät­ze der letz­ten Jah­re aus. Wie auf Fotos und Vide­os doku­men­tiert, trug ein Teil der Bur­schen­schaf­ter Säbel mit sich.

Nicht klar ist, ob es sich bei den Säbeln um Waf­fen gehan­delt hat, die nach dem Ver­samm­lungs­ge­setz unter­sagt sind oder ob im Rah­men der Kla­mauk­ver­klei­dung Spiel­zeug­waf­fen oder Thea­ter­re­qui­si­ten ver­wen­det wurden.

Die unter­fer­tig­ten Abge­ord­ne­ten stel­len daher fol­gen­de ANFRAGE:

  1. Wur­de der Auf­marsch der rechts­extre­men Bur­schen­schaf­ten am 8. Mai 2011 behörd­lich nach dem Ver­samm­lungs­ge­setz zu Anzei­ge gebracht?
  2. Wenn ja, wann?
  3. Von wem wur­de die­se Ver­an­stal­tung angemeldet?
  4. Wenn nein liegt das dar­an, dass der­ar­ti­ge Auf­läu­fe unter § 5 Ver­samm­lungs­ge­setz fal­len, die bei­spiels­wei­se öffent­li­che Belus­ti­gun­gen von einer Anmel­dung nach dem Ver­samm­lungs­ge­setz ausnehmen?
  5. Haben jene Bur­schen­schaf­ter, die Säbel mit sich getra­gen haben § 9a Ver­samm­lungs­ge­setz, nach dem kei­ne bewaff­ne­ten Per­so­nen an Ver­samm­lun­gen teil­neh­men dür­fen, verletzt?
  6. Wenn ja, wur­den Anzei­gen sei­tens der Poli­zei erstattet?
  7. Wenn nein, war­um nicht bzw. sind Säbel grund­sätz­lich kei­ne Waf­fe im Sinn der § 9a Versammlungsgesetz?
  8. Wur­de sei­tens der Poli­zei über­prüft, ob es sich bei den mit­ge­tra­ge­nen Waf­fen, um schar­fe Säbel oder Spiel­zeug­waf­fen bzw. Thea­ter­re­qui­si­ten gehan­delt hat?
  9. Wenn ja, wie lau­tet das Ergeb­nis der Überprüfung?
  10. Wenn nein, war­um wur­de die Über­prü­fung und damit die Ein­hal­tung des § 9a Ver­samm­lungs­ge­setz unterlassen?

 



War der Säbel doch zu scharf?

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