Im Prozess selbst zeigte sich der 19-Jährige einsichtig: Seine Tätowierungen habe er entfernen bzw. überstechen lassen. Kritisch wurde es ihn dann noch einmal, als ein Zeuge aussagte, dass der Angeklagte auch nach dem Tatzeitraum und der Anzeige weitere rechtsextreme Postings ins Internet gestellt hatte. „Das enttäuscht mich“, so der Staatsanwalt.
Mit dem Urteil setzen Geschworene und Justiz die in den letzten Monaten beobachtbare Tendenz fort, auch bei vergleichsweise einfachen Formen der NS-Wiederbetätigung (Tattoos, Postings) ziemlich konsequent Schuldsprüche zu fällen.
Quelle: Vorarlberger Nachrichten — Wiederbetätigung: 19- Jähriger schuldig gesprochen