Mit einem Schuldspruch endete der Geschworenenprozess am 26.1.2011 wegen NS-Wiederbetätigung in Feldkirch gegen den jungen Bludenzer, der mit rechtsextremen Postings und Hakenkreuz-Tattoos auf seine neonazistische Gesinnung aufmerksam gemacht hatte: acht Monate Haft auf Bewährung und 1.080 Euro unbedingte Geldstrafe waren die Konsequenz. Das Urteil ist rechtskräftig.
Im Prozess selbst zeigte sich der 19-Jährige einsichtig: Seine Tätowierungen habe er entfernen bzw. überstechen lassen. Kritisch wurde es ihn dann noch einmal, als ein Zeuge aussagte, dass der Angeklagte auch nach dem Tatzeitraum und der Anzeige weitere rechtsextreme Postings ins Internet gestellt hatte. „Das enttäuscht mich“, so der Staatsanwalt.
Mit dem Urteil setzen Geschworene und Justiz die in den letzten Monaten beobachtbare Tendenz fort, auch bei vergleichsweise einfachen Formen der NS-Wiederbetätigung (Tattoos, Postings) ziemlich konsequent Schuldsprüche zu fällen.
Quelle: Vorarlberger Nachrichten — Wiederbetätigung: 19- Jähriger schuldig gesprochen