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Bludenz /Feldkirch: Prozess um Wiederbetätigung

Am Mitt­woch, 26.1.2011 fin­det in Feld­kirch ein Geschwo­re­nen­pro­zess wegen NS-Wie­­der­­be­­tä­­ti­­gung gegen einen jun­gen Blu­den­zer statt. Der Blu­den­zer hat­te auf Face­book nicht nur ein­deu­tig ras­sis­ti­sche Äus­se­run­gen getä­tigt, son­dern auch sei­ne ein­schlä­gi­gen Täto­wie­run­gen zur Schau gestellt. Die „Vor­arl­ber­ger Nach­rich­ten“, die in einer kur­zen Mel­dung den Pro­zess ankün­dig­te, weist in dem Bei­trag auch dar­auf hin, dass das öffent­li­che Zur-Schau-Stellen […]

26. Jan 2011

Der Blu­den­zer hat­te auf Face­book nicht nur ein­deu­tig ras­sis­ti­sche Äus­se­run­gen getä­tigt, son­dern auch sei­ne ein­schlä­gi­gen Täto­wie­run­gen zur Schau gestellt. Die „Vor­arl­ber­ger Nach­rich­ten“, die in einer kur­zen Mel­dung den Pro­zess ankün­dig­te, weist in dem Bei­trag auch dar­auf hin, dass das öffent­li­che Zur-Schau-Stel­len von ein­schlä­gi­gen Tat­toos von der Straf­dro­hung des Ver­bots­ge­set­zes betrof­fen ist: „Wer ger­ne ein Haken­kreuz auf dem Rücken trägt, kann dies tun, aller­dings muss er die­sen dann immer ver­hüllt haben.“

(Vor­arl­ber­ger Nach­rich­ten, 24.1.2011)

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