Am Mittwoch, 26.1.2011 findet in Feldkirch ein Geschworenenprozess wegen NS-Wiederbetätigung gegen einen jungen Bludenzer statt.
Der Bludenzer hatte auf Facebook nicht nur eindeutig rassistische Äusserungen getätigt, sondern auch seine einschlägigen Tätowierungen zur Schau gestellt. Die „Vorarlberger Nachrichten“, die in einer kurzen Meldung den Prozess ankündigte, weist in dem Beitrag auch darauf hin, dass das öffentliche Zur-Schau-Stellen von einschlägigen Tattoos von der Strafdrohung des Verbotsgesetzes betroffen ist: „Wer gerne ein Hakenkreuz auf dem Rücken trägt, kann dies tun, allerdings muss er diesen dann immer verhüllt haben.“
(Vorarlberger Nachrichten, 24.1.2011)