Ihm sei langweilig gewesen, deshalb habe er mitgemacht, bei den anderen Beteiligten handle es sich seiner Meinung nach um „Hochkriminelle“, die auch in der Neonazi-Szene aktiv seien. Mit dieser Szene habe er aber nicht viel zu tun gehabt, er rechne sich zur HipHop-Szene. Gegen die Aktivisten der Neonazi-Szene, die im Juli 2010 von der Exekutive ausgeforscht wurde, wird ein Verfahren wegen NS-Wiederbetätigung vorbereitet.
Der Jugendliche, dem ein Bewährungshelfer bescheinigte, auf einem guten Weg unterwegs zu sein, wurde zu sieben Monaten Haft, davon ein Monat unbedingt, verurteilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.