Auf den arbeitslosen Bludenzer wartet jetzt ein Geschworenenprozess nach dem Verbotsgesetz (§ 3g), sollte die soeben fertiggestellte Anklage der Staatsanwaltschaft Feldkirch rechtskräftig werden. Er hatte auf Facebook Bilder veröffentlicht, die ihn mit germanischen Runenzeichen ( „Sieg Heil“) und mit einer Hakenkreuz-Tätowierung zeigen. Auch antisemitische Texte (Juden seien nicht zu dulden, weil sie Gegner von Christus waren) waren auf dem Facebook-Konto zu lesen.
Die „Neue Vorarlberger Tageszeitung“ (2.12.2010), die über die Anklage berichtet, schreibt, dass es sich um die erste Verbotsgesetz-Anklage in Feldkirch seit langem handle und verweist darauf, dass bei dem Mordprozess wegen des ermordeten Naziskins im Juni 2010 noch etliche Zuschauer mit Hakenkreuz-Tätowierungen ungestraft mit Hakenkreuz-Tätowierungen aufgetaucht waren.