Bludenz (Vlbg): Hakenkreuz auf FacebookLesezeit: 1 Minute

Rund zwei Mona­te waren die Ein­trä­ge, die ein 19-jäh­ri­­ger Blu­den­zer auf Face­book ange­legt hat, sicht­bar, dann wur­de die Sei­te von Face­book wegen frem­den­feind­li­cher Äuße­run­gen gelöscht. Auf den arbeits­lo­sen Blu­den­zer war­tet jetzt ein Geschwo­re­nen­pro­zess nach dem Ver­bots­ge­setz (§ 3g), soll­te die soeben fer­tig­ge­stell­te Ankla­ge der Staats­an­walt­schaft Feld­kirch rechts­kräf­tig wer­den. Er hat­te auf Face­book Bil­der ver­öf­fent­licht, die […]

5. Dez 2010

Auf den arbeits­lo­sen Blu­den­zer war­tet jetzt ein Geschwo­re­nen­pro­zess nach dem Ver­bots­ge­setz (§ 3g), soll­te die soeben fer­tig­ge­stell­te Ankla­ge der Staats­an­walt­schaft Feld­kirch rechts­kräf­tig wer­den. Er hat­te auf Face­book Bil­der ver­öf­fent­licht, die ihn mit ger­ma­ni­schen Runen­zei­chen ( „Sieg Heil“) und mit einer Haken­kreuz-Täto­wie­rung zei­gen. Auch anti­se­mi­ti­sche Tex­te (Juden sei­en nicht zu dul­den, weil sie Geg­ner von Chris­tus waren) waren auf dem Face­book-Kon­to zu lesen.

Die „Neue Vor­arl­ber­ger Tages­zei­tung“ (2.12.2010), die über die Ankla­ge berich­tet, schreibt, dass es sich um die ers­te Ver­bots­ge­setz-Ankla­ge in Feld­kirch seit lan­gem hand­le und ver­weist dar­auf, dass bei dem Mord­pro­zess wegen des ermor­de­ten Nazis­kins im Juni 2010 noch etli­che Zuschau­er mit Haken­kreuz-Täto­wie­run­gen unge­straft mit Haken­kreuz-Täto­wie­run­gen auf­ge­taucht waren.

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