Eisenstadt: Diversion für fünf jugendliche Neonazis

Sehr unter­schiedlich fiel die Ver­ant­wor­tung der angeklagten Neon­azis im Eisen­städter Wieder­betä­ti­gung­sprozess am ersten Tag aus. Während der Vertei­di­ger eines jet­zt 19-jähri­gen angab, sein Man­dant habe damals unter Ein­fluss der falschen Fre­unde bzw. von Alko­hol gehan­delt, wies der Anwalt des 32-Jähri­gen, der in Nick­els­dorf die Hand gehoben und gebrüllt haben soll, für diesen jede Schuld zurück. Der Antrag des Anwalts, die Öffentlichkeit auszuschließen, wurde abgewiesen.

Der Anwalt eines 22-jähri­gen Wieners ver­suchte die Tat­toos seines Man­dan­ten zu inter­pretieren: „Nicht jed­er, der einen Anker tätowiert hat, ist auch ein Matrose.“ Bei der schwarzen Sonne, die sein Man­dant als Tat­too trägt, han­dle es sich um ein „keltisches Sym­bol“ und bei der Zahl „88“ um eine Fan-Kodierung von Rapid Wien.

Für fünf zum Tatzeit­punkt Jugendliche ging der Prozess bere­its am ersten Tag zu Ende. Der Antrag der Vertei­di­ger auf Diver­sion wurde angenom­men; die Jugendlichen wur­den zu gemein­nütziger Arbeit zwis­chen 70 und 100 Stun­den verpflichtet. (Quelle: APA)

Siehe auch: diepresse.at — Neon­azis müssen gemein­nützige Arbeit leisten