Die NVP Kandidatur zu den oberösterreichischen Landtagswahlen 2009 wurde wegen NS-Wiederbetätigung durch die Wahlbehörden untersagt. Ein dafür in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zur Feststellung „… dass es sich bei der NVP um eine rechtsextreme, fremdenfeindliche und rassistische Partei handle, deren Intention darin gelegen sei, nationalsozialistische bzw. neonazistische Bestrebungen und Gedankengänge zu stärken und gesellschaftsfähig zu machen“.
Im August 2009 (!) hat die Wahlbehörde alle Unterlagen der Staatsanwaltschaft übermittelt, damit auch eine gerichtliche Prüfung nach dem Verbotsgesetz eingeleitet wird. Dann dürfte aber wenig passiert. Bis heute ist seitens der Justiz nicht über ein Anklage entschieden worden. Das ist auch kein Einzelfall. Ähnlich schläfrig ist die Staatsanwaltschaft bei der Welser Gemeinderatskandidatur der rechtsextremen “Bunten” vorgegangen. Eine parlamentarische Anfrage zur Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft in der Strafsache NVP soll nun klären, warum trotz umfassender Unterlagen nach nunmehr über einem Jahr in dieser Causa nichts weitergeht. Die Säumigkeit der Justiz ist nicht entschuldbar. Nur wenn der Rechtsstaat seine Zähne zeigt, kann die rechte Extremistenwelle, die unser Land politisch vergiftet, gestoppt werden.
Siehe auch: Anfragen wegen schleppender Ermittlungen gegen NVP und “Die Bunten”