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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Wie die Justiz beim Verbotsgesetz säumig ist

Ein Bei­trag von Albert Steinhauser

Die Natio­na­le Volks­par­tei (NVP) ist eine offen rechts­extre­me Split­ter­par­tei. Dies Par­tei wur­de als Alter­na­ti­ve des rech­ten Lagers zur FPÖ wäh­rend ihrer desas­trö­sen Regie­rungs­be­tei­li­gung gegrün­det. Mitt­ler­wei­le hat die FPÖ wie­der ihren Platz als extrem rechts­po­pu­lis­ti­sche Oppo­si­ti­ons­par­tei ein­ge­nom­men. Die Erfol­ge und Bedeu­tung der NVP sind daher beschei­den geblie­ben, was aber nicht hei­ßen darf, dass Geset­ze für sie nicht gel­ten. Im Unter­schied zur FPÖ ver­sucht die NVP näm­lich erst gar nicht zu ver­ber­gen, dass sie ihre Wur­zeln tief im rechts­extre­men Sumpf nährt.

8. Okt. 2010

Die NVP Kan­di­da­tur zu den ober­ös­ter­rei­chi­schen Land­tags­wah­len 2009 wur­de wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung durch die Wahl­be­hör­den unter­sagt. Ein dafür in Auf­trag gege­be­nes Gut­ach­ten kommt zur Fest­stel­lung „… dass es sich bei der NVP um eine rechts­extre­me, frem­den­feind­li­che und ras­sis­ti­sche Par­tei hand­le, deren Inten­ti­on dar­in gele­gen sei, natio­nal­so­zia­lis­ti­sche bzw. neo­na­zis­ti­sche Bestre­bun­gen und Gedan­ken­gän­ge zu stär­ken und gesell­schafts­fä­hig zu machen“.

Im August 2009 (!) hat die Wahl­be­hör­de alle Unter­la­gen der Staats­an­walt­schaft über­mit­telt, damit auch eine gericht­li­che Prü­fung nach dem Ver­bots­ge­setz ein­ge­lei­tet wird. Dann dürf­te aber wenig pas­siert. Bis heu­te ist sei­tens der Jus­tiz nicht über ein Ankla­ge ent­schie­den wor­den. Das ist auch kein Ein­zel­fall. Ähn­lich schläf­rig ist die Staats­an­walt­schaft bei der Wel­ser Gemein­de­rats­kan­di­da­tur der rechts­extre­men “Bun­ten” vor­ge­gan­gen. Eine par­la­men­ta­ri­sche Anfra­ge zur Vor­gangs­wei­se der Staats­an­walt­schaft in der Straf­sa­che NVP soll nun klä­ren, war­um trotz umfas­sen­der Unter­la­gen nach nun­mehr über einem Jahr in die­ser Cau­sa nichts wei­ter­geht. Die Säu­mig­keit der Jus­tiz ist nicht ent­schuld­bar. Nur wenn der Rechts­staat sei­ne Zäh­ne zeigt, kann die rech­te Extre­mis­ten­wel­le, die unser Land poli­tisch ver­gif­tet, gestoppt werden.

Sie­he auch: Anfra­gen wegen schlep­pen­der Ermitt­lun­gen gegen NVP und “Die Bunten”

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Schlagwörter: Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Verbotsgesetz

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