Im Verfahren von 2009 sind allerdings bestimmte Publikationen von Honsik ausgeschieden worden, die jetzt verhandelt wurden. Das Urteil ist noch nicht rechtkräftig. Der Prozess war nach übereinstimmenden Aussagen von ProzessbeobachterInnen von den wirren Ausführungen Honsiks und den Schreiereien seiner Verteidiger Herbert Schaller und Herbert Orlich geprägt.
Siehe: derstandard.at