Die Angeklagten waren im Prozess geständig. Sie versuchten sich damit zu entschuldigen, dass sie alkoholisiert gewesen seien. Es habe kein Vorsatz bestanden, es handle sich um eine einmalige Fehlleistung. Sie hätten nicht nachgedacht und nur Aufmerksamkeit erregen wollen. Alle drei waren bisher unbescholten. Einer von ihnen hat sich in der rechtsextremen Szene bewegt. Seit dem Vorfall wolle er aber mit dem Nationalsozialismus nichts zu tun haben. Er sei dem Ring Freiheitlicher Jugend beigetreten, wisse aber, dass er mit seiner Aktion der FPÖ geschadet habe. Die beiden anderen Angeklagten scheinen nur Mitläufer gewesen zu sein. (Kleine Zeitung)
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Linz (OÖ): Freisprüche und bedingte Strafe nach Hitlergruss bei FPÖ-Kundgebung
Im Fall von drei jungen Oberösterreichern, die bei einer Wahlkampfveranstaltung der FPÖ in Linz im Vorjahr die rechte Hand zum Hitlergruß erhoben hatten und wegen des Verbrechens der Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz angeklagt waren, hat sich das Geschworenengericht am Montag für zwei Freisprüche und eine bedingte Verurteilung zu sechs Monaten Haft in Linz entschieden.

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