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Korneuburg (NÖ): Drei Jahre für den „Reichstrunkenbold”

Sechs Per­so­nen muss­ten sich seit Mitt­woch vor einem Geschwo­re­nen­ge­richt in Kor­neu­burg wegen des Ver­dachts der NS-Wie­­der­­be­­tä­­ti­­gung ver­ant­wor­ten, unter ihnen der als „Reichs­trun­ken­bold“ in ein­schlä­gi­gen Krei­sen bekann­te Phil­ip Tsch­ent­scher. Der ursprüng­lich auf drei Tage anbe­raum­te Pro­zess ende­te schon am Don­ners­tag mit Schuld­sprü­chen. Böse Ahnun­gen plag­ten die brau­nen Tsch­en­t­­scher-Fans schon seit län­ge­rem. Mit einem Frei­spruch für den […]

19. Jan 2014

Böse Ahnun­gen plag­ten die brau­nen Tsch­ent­scher-Fans schon seit län­ge­rem. Mit einem Frei­spruch für den aus Deutsch­land stam­men­den brau­nen Sän­ger und Nazi-Devo­tio­na­li­en­händ­ler, der ab Som­mer 2013 in Unter­su­chungs­haft war, rech­ne­te nie­mand auf der Sei­te „Frei­heit für Phil­ip“: „Ein Frei­spruch ist aus­ge­schlos­sen dafür sind die Beschul­di­gun­gen zu hart. Er ist dort der ein­zi­ge Deut­sche und hat nie­man­den zum Reden.”

Tsch­ent­scher war in den letz­ten Jah­ren auch im Umfeld der Objekt 21-Neo­na­zis zu fin­den. Dort wur­den auch die zwei Nazi-Alben mit dem Pseud­onym „Reichs­trun­ken­bold“ pro­du­ziert. Tsch­ent­scher gestand zwar vor Gericht, als „Reichs­trun­ken­bold“ auf­ge­tre­ten zu sein, woll­te aber mit der Pro­duk­ti­on der Alben nichts zu tun haben, son­dern sie „nur“ ver­trie­ben haben. In der Sze­ne war er als Nazi-Gemischt­wa­ren­händ­ler bekannt. Von Waf­fen über Geschirr mit Nazi-Auf­druck und „Hit­ler-Wein“ bis hin zu brau­nen Schrif­ten war alles bei ihm zu erwer­ben. Unter­kunft fand der umtrie­bi­ge Neo­na­zi bei einer jun­gen Ober­ös­ter­rei­che­rin in Wels und bei einem Pär­chen in Mis­tel­bach (NÖ). In deren Woh­nun­gen lager­te und ver­trieb er auch den Nazi-Schrott.


„Reichs­trun­ken­bold”

Die Rol­le der fünf Mit­an­ge­klag­ten wur­de in dem Pro­zess bzw. in der Bericht­erstat­tung dar­über nicht sehr klar. Sie woll­ten von der Nazi-Gesin­nung des Haupt­an­ge­klag­ten nichts oder erst sehr spät etwas mit­be­kom­men haben, sie jeden­falls nicht geteilt haben, wur­den aber von Tsch­ent­scher belas­tet, der erklär­te, dass sie über sei­ne Auf­trit­te als „Reichs­trun­ken­bold“ infor­miert waren.

Tsch­ent­scher bekann­te sich im Sin­ne der Ankla­ge schul­dig und ver­kli­cker­te dem Gericht auch, dass er in Zukunft einen völ­lig unpo­li­ti­schen Lebens­wan­del zu füh­ren geden­ke: „Ich bin nicht fixiert auf den Natio­nal­so­zia­lis­mus, dass ich ihn wie­der­be­le­ben möch­te. Ich betrach­te ihn als Teil der Geschichte.”

Nach vier­stün­di­ger Bera­tung dann die Urtei­le der Geschwo­re­nen: Die Ange­klag­ten wur­den im Sin­ne der Ankla­ge schul­dig gespro­chen. Die Stra­fen bewe­gen sich zwi­schen drei Jah­ren (unbe­dingt für den „Reichs­trun­ken­bold“ ) und sechs Mona­ten (bedingt). Fünf Ange­klag­te nah­men die Stra­fen an, eine erbat sich Bedenk­zeit. Der Staats­an­walt gab kei­ne Erklä­rung ab, die Stra­fen sind daher noch nicht rechtskräftig.

Wei­te­re Infos zum „Reichs­trun­ken­bold“ hier.