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Objekt 21: Die einzigen sieben Neonazis?

Im NS-Wie­­der­­be­­tä­­ti­­gungs­­­pro­­zess um Objekt 21 gab es am 4.11. knapp vor Mit­ter­nacht die Urtei­le. Wäh­rend der neue drit­te Prä­si­dent des Natio­nal­rats, Nor­bert Hofer, noch grü­bel­te, ob der Para­graph 3g des NS-Ver­­­bots­­ge­­se­t­­zes nicht doch „ein biss­chen ein Wider­spruch“ ist, ent­schie­den die Geschwo­re­nen, dass die Ange­klag­ten schul­dig im Sin­ne der Ankla­ge nach § 3g NS-Ver­­­bots­­ge­­setz sind. Lan­ge hat […]

5. Nov 2013

Lan­ge hat es gedau­ert, bis es zu die­sen (noch nicht rechts­kräf­ti­gen) Urtei­len gekom­men ist. Die Ankla­ge stütz­te sich im Wesent­li­chen auf Ermitt­lungs­er­geb­nis­se aus den Jah­ren 2008 bis 2010. War­um also erst Ende 2013 ver­han­delt wur­de, konn­te bis­her nicht schlüs­sig erklärt wer­den. Wei­ter­hin offen bleibt auch, ob es nach die­sem Pro­zess wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung noch wei­te­re Ankla­gen wegen Ver­stö­ßen gegen das NS-Ver­bots­ge­setz durch ande­re Objekt 21-Mit­glie­der geben wird. Die Jus­tiz­mi­nis­te­rin hat in ihrer par­la­men­ta­ri­schen Anfra­ge­be­ant­wor­tung erwähnt, dass gegen drei wei­te­re Per­so­nen noch ermit­telt wür­de (Ant­wort zu Fra­ge 6).

Die ange­klag­ten Neo­na­zis haben sich vor Gericht über­wie­gend dumm gestellt oder wur­den von ihren Ver­tei­di­gern mit dem exzes­si­ven Alko­hol­kon­sum ent­schul­digt: „Sie sehen den Dritt­an­ge­klag­ten mit Haken­kreuz-Arm­bin­de auf einem Foto – aber wie Sie sehen, war er durch­aus ange­schla­gen, hat­te gla­si­ge Augen — er woll­te ganz bestimmt nichts unter­gra­ben.” (derstandard.at)

Dazwi­schen gab es aber auch immer wie­der Ver­su­che der Ver­tei­di­gung, das NS-Ver­bots­ge­setz selbst zu rela­ti­vie­ren („Kri­mi­na­li­sie­rung Anders­den­ken­der“) oder his­to­ri­sche Fak­ten wie etwa die Beur­tei­lung des Waf­fen-SS als ver­bre­che­ri­sche Nazi-Orga­ni­sa­ti­on in Fra­ge zu stel­len: Die Waf­fen-SS, so Ver­tei­di­ger Wer­ner Toma­nek, ein beken­nen­der Bur­schen­schaf­ter von der „Olym­pia“, „war kein poli­ti­scher Ver­band“, dem­nach kön­ne auch die Ver­wen­dung ihrer Sym­bo­le kein Akt der Wie­der­be­tä­ti­gung sein (zitiert nach derstandard.at).

Auf­schluss­reich war jeden­falls die von der Staats­an­walt­schaft gegen Ende des Pro­zes­ses vor­ge­leg­te CD von „Reichs­trun­ken­bold“. Mit die­sem Spott­na­men wur­de wäh­rend der Nazi-Zeit Robert Ley, der Lei­ter der Deut­schen Arbeits­front, wegen sei­ner Alko­hol­sucht bedacht. Ley, ein bedin­gungs­lo­ser HIt­le­rist und Anti­se­mit („Juda wird und muss fal­len. Juda wird und muss ver­nich­tet wer­den. Das ist unser hei­li­ger Glau­be“) ent­zog sich durch Selbst­mord 1945 dem Nürn­ber­ger Prozess.

Jetzt ver­wen­de­te Phil­ip Tsch­ent­scher, der in Kor­neu­burg auf sei­nen Pro­zess wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung war­tet, das bezeich­nen­de Pseud­onym für sei­ne Nazi-Alben. Die CD „Der Unter­grund stirbt nie“, ver­ziert mit Haken­kreu­zen und dem Spruch „Kämpft für ein frei­es deut­sches Öster­reich“ zeigt einen rot­weiß­ro­ten Adler mit Haken­kreuz und dazu die Inschrift „Kampf­ring der deut­schen Öster­rei­cher im Reich“. Da fällt einem doch gleich der Kampf­ver­band Ober­do­nau ein, für des­sen Grün­dung Jür­gen W., der Erst­an­ge­klag­te, im Jahr 2008 vor Gericht stand. Mit Lie­be zum Detail wur­de das Cover von „Der Unter­grund stirbt nie“ auch mit einem Logo der (öster­rei­chi­schen) Sicher­heits­di­rek­ti­on ausgestattet.

Neben dem „Reichs­trun­ken­bold“ Phil­ip Tsch­ent­scher war­ten noch zwei Objekt 21-Söld­ner aus Thü­rin­gen in öster­rei­chi­schen Gefäng­nis­sen auf ihre Ankla­ge: Stef­fen M. und Andre­as P., der im Wel­ser Pro­zess als Belas­tungs­zeu­ge auf­trat. Ins­ge­samt waren aber noch mehr Per­so­nen aus Deutsch­land, vor­wie­gend aus Thü­rin­gen, in das kri­mi­nel­le Neo­na­zi-Netz­werk um Objekt 21 ver­wi­ckelt. Dass die­se nach wie vor akti­ven Ver­bin­dun­gen und die wei­te­ren Deutsch­land-Söld­ner im Wel­ser Pro­zess kaum zur Spra­che kamen, ist nicht dem Gericht anzu­las­ten. Es ist aller­dings beunruhigend.

Auch nach den Urtei­len, die von sechs bzw. vier Jah­ren unbe­dingt für die bei­den Haupt­an­klag­ten über teil­be­ding­te Stra­fen bis hin zu 18 Mona­ten bedingt rei­chen, blei­ben etli­che Fra­gen offen; vor allem jene, ob es noch wei­te­re Pro­zes­se wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung gegen Objekt 21-Mit­glie­der geben wird. Immer­hin waren rund 200 Per­so­nen Mit­glie­der von Objekt 21, und auch der har­te Kern von Neo­na­zis war wesent­lich grö­ßer als die jetzt ange­klag­te Run­de. Fix ist nur, dass sich eine gan­ze Rei­he von Per­so­nen aus dem Umfeld von Objekt 21 in den nächs­ten Mona­ten vor Gericht ver­ant­wor­ten wird müs­sen: wegen der diver­sen „sons­ti­gen“ Ver­bre­chen und Ver­ge­hen, die dem Netz­werk zuge­ord­net wer­den kön­nen und die von Ein­bruchs­dieb­stäh­len bis hin zu Brand­stif­tun­gen reichen.