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Verfassungsschutzbericht 2013 (IV): Seltsame Interpretationen

Der Ver­fas­sungs­schutz­be­richt 2013 ist für uns noch nicht erle­digt. Die media­le Prä­sen­ta­ti­on des Sicher­heits­be­rich­tes für 2012 hat bemer­kens­wert ande­re Inter­pre­ta­tio­nen der sta­tis­ti­schen Daten zum Rechts­extre­mis­mus mit sich gebracht. Wäh­rend der Sicher­heits­be­richt einen Anstieg an rechts­extre­men Taten im Jahr 2012 fest­hält, sprach der Ver­fas­sungs­schutz­be­richt von einem Rück­gang rechts­extre­mer Tat­hand­lun­gen für das Jahr 2012. Wie geht das? Die […]

17. Okt 2013

Die Zah­len, auf die sich der Sicher­heits­be­richt und der Ver­fas­sungs­schutz­be­richt bei rechts­extre­men Straf­ta­ten stüt­zen, sind die glei­chen. Die Inter­pre­ta­ti­on ist eine völ­lig andere!

In der Pres­se­aus­sendung des Innen­mi­nis­te­ri­ums zum Bericht des Ver­fas­sungs­schut­zes hieß es: „Die Zahl der Anzei­gen wegen rechts­extre­mis­tisch moti­vier­ter Tat­hand­lun­gen ist im Ver­gleich zu 2011 von 963 auf 920 zurück­ge­gan­gen“. (OTS 0135, 10.9.2013)

In der APA-Mel­dung zum Sicher­heits­be­richt für das Jahr 2012 ist dage­gen zu lesen: “Dabei ist vor allem der Anstieg rechts­extre­mer, frem­den­feind­li­cher, ras­sis­ti­scher, isla­mo­pho­ber und anti­se­mi­ti­scher Taten um 8,4 Pro­zent gegen­über 2011 auf­fäl­lig“ (APA 0415, 15.10.2013).

Die völ­lig kon­trä­ren Bewer­tun­gen, die sich auf ein- und das­sel­be Zah­len­ma­te­ri­al stüt­zen, hän­gen mög­li­cher­wei­se mit den Ver­öf­fent­li­chungs­ter­mi­nen zusam­men. Der Bericht des Ver­fas­sungs­schut­zes wur­de vor den Wah­len prä­sen­tiert, der Sicher­heits­be­richt zwei Wochen danach. Hin­ter­grund für die gegen­sätz­li­che Inter­pre­ta­ti­on ist aller­dings, dass das Innen­mi­nis­te­ri­um unter­schied­li­che Zäh­lun­gen vor­nimmt. Zum einen wer­den Anzei­gen gezählt (da gab es einen Rück­gang von 963 auf 920 im Jahr 2012), zum ande­ren Tat­hand­lun­gen (Anstieg von 479 auf 519 ) bzw. ange­zeig­te Per­so­nen (Anstieg von 341 auf 377 im Jahr 2012). Je nach Ter­min wird ein­mal die eine Zah­len­rei­he zur Erklä­rung her­an­ge­zo­gen, das ande­re Mal die andere….

Das ist aber noch nicht alles. Bei der Prä­sen­ta­ti­on des Ver­fas­sungs­schutz­be­rich­tes wur­den nicht nur die Anzei­gen als Beleg dafür vor­ge­stellt, dass der Rechts­extre­mis­mus rück­läu­fig ist, son­dern es wur­den auch rechts­extre­me und links­extre­me Tat­hand­lun­gen für die Jah­re 2011 und 2012 ver­gli­chen und in einer Gra­fik die angeb­li­chen Trends extrapoliert.

Ob die Idee zu die­ser wun­der­sa­men Gra­fik im Innen­mi­nis­te­ri­um ent­stan­den ist und von einem gläu­bi­gen APA-Redak­teur über­nom­men wur­de – wir wis­sen es nicht! Fakt ist, die Gra­fik ist falsch und zeich­net ein völ­lig irre­füh­ren­des Bild! Der Bal­ken für die links­extre­men Straf­ta­ten für das Jahr 2012 (142) ist rund drei­mal so hoch wie der für das Jahr 2011 (93). Nur mit die­ser fal­schen Dar­stel­lung und der damit ver­bun­de­nen fal­schen „Extra­po­la­ti­on“ kommt als „Ergeb­nis“ her­aus, dass die Zahl der links­extrem moti­vier­ten Straf­hand­lun­gen im Jahr 2019 über den rechts­extre­men lie­gen wird. Eine –beab­sich­tig­te – Ver­harm­lo­sung rechts­extre­mer Strafhandlungen?


Sta­tis­tik ohne ohne extra­po­lier­te Wahr­sa­gun­gen, aber mit fal­schen Bal­ken bei „Links­extre­mis­mus”
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Stolz sind Innen­mi­nis­te­ri­um und Ver­fas­sungs­schutz ‑in bei­den Berich­ten über­ein­stim­mend — auf die Auf­klä­rungs­quo­te bei rechts­extre­men Straf­ta­ten. Sie ist dem­nach von 50,3 % auf 54,1% im Jahr 2012 gestie­gen. Hin­ter die­ser Erfolgs­mel­dung steht aller­dings ein wei­te­rer bemer­kens­wer­ter Satz: „Von den 377 wegen rechts­extre­mis­tisch moti­vier­ten Tat­hand­lun­gen ange­zeig­ten Per­so­nen waren nur 14 der rechts­extre­men Sze­ne zuor­den­bar“ (OTS vom 10.9.2013).

Das wür­de bedeu­ten, dass nicht ein­mal 4 Pro­zent aller rechts­extre­mis­tisch moti­vier­ten Tat­hand­lun­gen von Per­so­nen began­gen wur­den, die der rechts­extre­men Sze­ne zuge­ord­net wer­den kön­nen! Der Rest, sprich fast alle rechts­extre­men Straf­ta­ten, wären dem­nach von Per­so­nen ver­übt wor­den, die mit rechts­extre­men Sze­nen und Zusam­men­hän­gen noch nie in Berüh­rung gekom­men sind?

Das glau­be, wer will, aber wir sicher nicht! Hängt die­se sta­tis­ti­sche Inter­pre­ta­ti­on viel­leicht damit zusam­men, dass sich der Ver­fas­sungs­schutz ziem­lich schwer damit tut, bestimm­te Orga­ni­sa­tio­nen dem rechts­extre­men Lager zuzuordnen? 

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