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Breiviks Fans (III): Ein widerlicher Nazi-Burschenschafter

Er ist Bur­schen­schaf­ter mit guten Kon­tak­ten in die FPÖ. Vor eini­gen Jah­ren hat er sich mit einem NPD-Fun­k­­tio­­när und ande­ren Neo­na­zis in einem Forum über Bom­ben­bau und ille­ga­le Aktio­nen unter­hal­ten. Auf Face­book ist er schon unter zahl­rei­chen Nick­na­mes auf­ge­tre­ten. Vor kur­zem hat er sich zu Brei­vik geäu­ßert. Wolf­gang L. zu Brei­vik „Inge­borg Asmus“, „Andi Gewehre“, […]

14. Mai 2012


Wolf­gang L. zu Breivik

„Inge­borg Asmus“, „Andi Geweh­re“, „Ali Men­te“, „Olga Blos­ma­no­va“, „Doris Kli“ usw., sei­ne zahl­rei­chen ungus­tiö­sen Nick­na­mes auf Face­book haben ihn den­noch nicht unsicht­bar gemacht. Bei den „Frei­en Freun­den“, wo er sich als „Sowilo“mit dem Rang eines „Gene­ral­leut­nants“ aus­ge­stat­tet hat­te, woll­te er zwar als Admi­nis­tra­tor dafür sor­gen, dass sich kei­ne Unbe­fug­ten in den gehei­men Sub­fo­ren tum­meln, ver­sag­te aber kom­plett.

In Wien ist Wolf­gang L. in allen rechts­extre­men bzw. neo­na­zis­ti­schen Grup­pen zuhau­se. Frü­her waren das die Leu­te um Alpen-Donau. Seit es denen nicht mehr so gut geht, nimmt er auch mit den brau­n­iden­ti­tä­ren Schwurb­lern vom „Fun­ken“ vor­lieb: Wah­re Freund­schaft soll nicht wanken!

Bis vor kur­zem war er auf Face­book als „Dör­te Den­zing“ unter­wegs. Unter sei­nen 330 Freun­dIn­nen fan­den sich eini­ge, die wohl kei­nen beson­de­ren Wert dar­auf legen wür­den, hier genannt zu wer­den: Mit­ar­bei­ter der FPÖ, zumeist Bur­schen­schaf­ter. Sie alle kön­nen auch die Sta­tus­mel­dun­gen von Dör­te Den­zing bzw. Wolf­gang L. lesen. Wolf­gang L. pos­tet auch flei­ßig bei ihnen mit. Als Wal­ter G., ein Face­book-Freund und FPÖ-Funk­tio­när, die For­de­rung der Frei­heit­li­chen Arbeit­neh­mer Nie­der­ös­ter­reich nach einem „Rück­füh­rungs­mi­nis­ter“ vor­stellt, pos­tet L.: „Aus­ge­zeich­ne­te Idee! Aus­län­der­rück­füh­rung statt Integration!”

Manch­mal reicht ihm auch ein Foto, um sei­ne poli­ti­sche Ein­stel­lung auszudrücken.

Zum Pro­zess gegen Anders Beh­ring Brei­vik fällt ihm aber noch Wider­li­che­res ein: „Brei­vik bekennt sich ’nicht schul­dig’. Mal ehr­lich; es gibt auch nicht den gerings­ten Beweis für sei­ne Schuld“

Über eine ungläu­bi­ge Nach­fra­ge („Meinst aber nicht ernst?“) macht er sich zunächst lus­tig: „Das ist evtl. mehr­deu­tig-intel­lek­tu­ell, oder so“, um dann noch eines drauf­zu­set­zen: „Gut ja. Alle paar 100 Jah­re darf man schon mal ein paar nor­we­gi­sche Kin­der per­fo­rie­ren. Der Hand­voll Regierungsbeamt_*Innen weint ja ohne­hin nie­mand eine Trä­ne nach, Hand aufs Herz .-.-„.

Seit kur­zem ist Wolf­gang L. ali­as Dör­te Den­zing von Face­book emi­griert. Ver­mut­lich eine Pha­se der Neu­ori­en­tie­rung. Aber wir ken­nen ja sei­nen rich­ti­gen Namen, und wir haben sei­ne Pos­tings gesi­chert. Ein­mal abge­se­hen davon, dass er schon mehr­mals am Straf­recht ange­streift hat, bie­tet sich dies­mal der Para­graf 282 StGB (Auf­for­de­rung zu mit Stra­fe bedroh­ten Hand­lun­gen und Gut­hei­ßung mit Stra­fe bedroh­ter Hand­lun­gen), im Beson­de­ren der Absatz 2, an:

(1) Wer in einem Druck­werk, im Rund­funk oder sonst auf eine Wei­se, daß es einer brei­ten Öffent­lich­keit zugäng­lich wird, zu einer mit Stra­fe bedroh­ten Hand­lung auf­for­dert, ist, wenn er nicht als an die­ser Hand­lung Betei­lig­ter (§ 12) mit stren­ge­rer Stra­fe bedroht ist, mit Frei­heits­stra­fe bis zu zwei Jah­ren zu bestrafen.
(2) Eben­so ist zu bestra­fen, wer auf die im Abs. 1 bezeich­ne­te Wei­se eine vor­sätz­lich began­ge­ne, mit einer ein Jahr über­stei­gen­den Frei­heits­stra­fe bedroh­te Hand­lung in einer Art gut­heißt, die geeig­net ist, das all­ge­mei­ne Rechts­emp­fin­den zu empö­ren oder zur Bege­hung einer sol­chen Hand­lung aufzureizen.

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