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Lesezeit: 3 Minuten

Rassismus-Reports von ZARA und TIGRA für 2015 (II)

Gleich zwei Ras­sis­mus-Berich­te wur­den am 21. März, dem inter­na­tio­na­len Tag zur Über­win­dung ras­sis­ti­scher Dis­kri­mi­nie­rung, prä­sen­tiert: ZARA sei­nen mehr als 80-sei­ti­gen „Ras­sis­mus-Report 2015“ für ganz Öster­reich und TIGRA sei­nen „Tiro­ler Ras­sis­mus-Bericht 2015“. Wie wich­tig bei­de Ein­rich­tun­gen sind, wird auch an ihren unter­schied­li­chen Erfah­run­gen deutlich.

28. März 2016

In Wien, das geht aus dem Report von ZARA sehr klar her­vor, gibt es eine offen­sicht­lich ziem­lich gut funk­tio­nie­ren­de Koope­ra­ti­on zwi­schen ZARA und der Arbei­ter­kam­mer Wien. Unklar ist, ob es auch eine über die Infor­ma­ti­on und Doku­men­ta­ti­on (Ein­zel­fäl­le 43, 45 und 47) hin­aus­ge­hen­de Zusam­men­ar­beit gibt. Unklar ist auch, ob sich auch ande­re Arbei­ter­kam­mern an die­ser Zusam­men­ar­beit beteiligen.

TIGRA berich­tet von gänz­lich ande­ren Erfah­run­gen. In dem geschil­der­ten „Ein­zel­fall wegen ras­sis­ti­scher Beschimpfung/Beleidigung am Arbeits­platz” such­ten zwei TIGRA-Bera­te­rin­nen gemein­sam mit dem Betrof­fe­nen eine „zustän­di­ge Stel­le“ auf und erleb­ten dort eine böse Überraschung:

Zunächst wur­de die betrof­fe­ne Per­son von zwei TIGRA-Bera­te­rin­nen zu einer zustän­di­gen Stel­le beglei­tet, um sich nach den arbeits­recht­li­chen Hand­lungs­mög­lich­kei­ten in einem sol­chen Fall zu erkun­di­gen. Dort muss­te der betrof­fe­ne Herr wei­te­re Ras­sis­mus-Erfah­run­gen erle­ben, indem der ledig­lich für die Bewer­tung von arbeits­recht­li­chen (und nicht ras­sis­ti­schen) Sach­ver­hal­te zustän­di­ge Bera­ter unter ande­rem die ers­te Ras­sis­mus-Erfah­rung kom­plett ver­harm­los­te. Hier muss­te eine TIGRA-Bera­te­rin inter­ve­nie­ren, damit der Bera­ter sich der tat­säch­li­chen Fra­ge­stel­lung wid­me­te. Auf­grund der höchst unsen­si­blen, ver­harm­lo­sen­den und unse­res Erach­tens unpro­fes­sio­nel­len Reak­ti­on des Bera­ters wur­de in Rück­spra­che mit dem Betrof­fe­nen ein Inter­ven­ti­ons­schrei­ben an die zustän­di­ge Stel­le ver­fasst und ver­schickt. Der Aus­gang ist noch nicht bekannt. (S. 28)

„Zustän­di­ge Stel­len“ zur Bera­tung in arbeits­recht­li­chen Fra­gen – da ist die Aus­wahl nicht sehr groß. Auf­grund der geschil­der­ten Umstän­de bleibt nur eine Ein­rich­tung übrig. Die Arbei­ter­kam­mer? Wenn dem so ist, dann gibt es in Tirol ein hand­fes­tes Pro­blem mit der AK und ihrem Bera­ter – und drin­gen­den Klä­rungs­be­darf! Ob das jetzt schon als Indiz dafür gewer­tet wer­den kann, dass die Arbeit gegen ras­sis­ti­sche Dis­kri­mi­nie­rung im länd­li­chen Bereich auf noch viel grö­ße­re insti­tu­tio­nel­le Wider­stän­de stößt als im urbanen?

Was TIGRA anhand des Ein­zel­falls „Katho­li­sche Mis­si­ons­ar­beit an mus­li­mi­schen Kind in Kin­der­krip­pe” beschreibt, macht ange­sichts der Dreis­tig­keit, mit der die Insti­tu­ti­on auf ihrem unver­fro­ren aus­gren­zen­den Stand­punkt beharrt, fassungslos:

Über län­ge­ren Zeit­raum stellt eine Mut­ter des Öfte­ren fest, dass ihr Kind vor dem Essen eine Art Kreuz­zei­chen macht. Nach Kon­takt­auf­nah­me mit der Kin­der­krip­pe stellt sie des Wei­te­ren fest, dass die neue Grup­pen­lei­te­rin das Kind unab­hän­gig sei­ner mus­li­mi­schen Reli­gi­ons­zu­ge­hö­rig­keit zum gemein­sa­men katho­li­schen Tisch­ge­bet sowie zur Ver­wen­dung des Kreuz­zei­chens ani­miert. Dar­über hin­aus ist sie dar­über bestürzt zu erfah­ren, dass ihrem Kind ohne ihre Kennt­nis und Erlaub­nis immer wie­der Schwei­ne­fleisch zum Essen ser­viert wird. Aus­ge­wie­sen wird die Kin­der­krip­pe nir­gends als katholisch.

Die Frau nimmt Kon­takt mit dem Vor­stand und dem Geschäfts­füh­rer auf, der sich auf die Sei­te der Grup­pen­lei­te­rin stellt. Es wird der Frau mit­ge­teilt, dass sie in einem katho­li­schen Bun­des­land lebe und es ihr offen­ste­he, ihr Kind aus der Kin­der­krip­pe zu neh­men. Erst in einem wei­te­ren Gespräch wird ange­bo­ten, das Kind wäh­rend der reli­giö­sen Ritua­le in einen Neben­raum iso­liert von den ande­ren Kin­dern zu set­zen. Trotz Ange­bo­te der Mut­ter ist die Krip­pe nicht dazu bereit, eine Kom­pro­miss­lö­sung zu fin­den. Für eine ange­mes­se­ne Lösung füh­len sich weder der Vor­stand noch der Geschäfts­füh­rer zustän­dig. (S. 30)

Da hät­ten wir natür­lich schon ger­ne Genaue­res über die Ein­rich­tung erfah­ren. Ist es eine der katho­li­schen Kir­che, die eines pri­va­ten Trä­gers oder gar eine kom­mu­na­le? Erhält die Kin­der­krip­pe öffent­li­che Gelder?

Auch in die­sem Fall ver­zich­tet die Mut­ter des Kin­des auf wei­te­re Inter­ven­tio­nen und sucht einen ande­ren Betreu­ungs­platz. Das ändert nichts dar­an, dass die Öffent­lich­keit ein Recht hat, zu erfah­ren, ob Kin­der­be­treu­ungs­ein­rich­tun­gen Aus­gren­zung betrei­ben und aus öffent­li­chen Mit­teln geför­dert wer­den. Aus­gren­zung, Ras­sis­mus und Miss­ach­tung von Men­schen­rech­ten soll­ten in kei­ner Kin­der­be­treu­ungs­ein­rich­tung mög­lich sein, egal, wer sie betreibt!

⇒ Ras­sis­mus-Reports von ZARA und TIGRA für 2015 (I)

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